157

thek  bekommen  sollte,  sondern  ein  zuverläßiges  Document
sollte  er  hier  erhalten,  nach  welchen  Gesetzen  die  römische
Kirche  in  ihrer  Verfassung.  und  in  ihren  Enrscheidungen  sich
richte.  Bei  der  Menge  verschicdener  kanonischen  Sammlungen
  aber,  die  in  seinen  Staaten  circulirten  (und  bei
mancher  Kirche  mag  wohl  gar  keine  gewesen  seyn)  konnte  er
nicht  wissen,  nach  welcher  er  reformiren  müsse,  wenn  er
seiner  fränkischen  Kirche  Form  und  Zuschnitt  der  Roͤmischen
geben  wollte.  Also  dionysische  Sammlung  war  es  gewiß,
welche  Karl  von  dem  rdmischen  Bischof  zum  Geschenk  erhielt;
  aber  welche  Veränderungen  und  Zusätze  hatte  sie  damals?

K.  46.  -

Veraͤnderungen  und  Zusaͤtze  des  ersten  Theils  waren
folgende:

1)  Dionysens  Dedikations-Schreiben  an  Bischof  Stephan
von  Salone  ist  hinweggelassen,  seine  Stelle  vertritt  in
einigen  Handschriften  eine  poetische  Episiel  Hadrian's  an
Karln.

2)  Bei  allen  Synoden  (die  Laodiceische  und  Afrikanische
ausgenommen?)  kamen  catalogi  Episcoporum  hinzu;
aus  welcher  Quelle,  läßt  sich  nicht  leicht  errathen.

5)  Die  Nicäische,  Canstantinoplische  und  Chalcedon'sche
wurden  mit  dem  8ymbolum  vermehrt.

4)  Die  Gangrische  Synode  erhielt  das  Synodal-Schreiben
an  die  Armenier  nach  der  Isldor'schen  Uebersetzung;
so  wie  den  Sardicensischen  am  Beschluß  die  Worte
beigefügt  wurden:  Omnis  synodus  dixit:  Universa,
duae  constituta  sunt,  catholica  Ecclesia  in  universo
orbe  diffusa  custodiet.

5)  Chronologische  Bestimmungen  der  gehaltenen  Synode
findet  man  jetzt  bei  der  Nicäischen  und  Antiochischen;