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bei  der  letztern  besteht  sie  bloß  in  den  der  Inschrift  beigefügten

  Worten  in  encaenis.

6)  Da  die  CGanones  Africanorum  vorher  in  einem  hinweg
  138  gezählt  wurden,  so  laufen  jetzt  die  drei  und
dreißig  ersten  unter  dem  besondern  Namen  Conecilii
Carthagiwm.ensie,  und  die  letztern  105  erhalten  die  Aufschrift:
  Canones  Conciliorum  diversorum  Africanae
Provinciad
Veränderungen  und  Zusätze  des  andern  Theils  sind

folgende:,

1)  Nach  ihren  chronologischen  Ordnung  sind  eingerückt:
Nach  dem  Schreiben  des  Zosimus  an  den  Hesychius
eben  desselben  Schreiben  an  die  Presbyter  zu  Ravenna.
Den  Briefen  des  Leo  wird  am  Ende  beigefügt  seine
epistola  ad  Mouros.  Sechs  Dekrete  des  kdmischen
Bischofs  Hilarius:  nehmlich  die  Synode  von  465  nebst
zwei  seiner  Schreiben,  die  darauf  verlesen  wurden.
Zwei  Schreiben  des  rdmischen  Bischofs  Simplicius;
eines  an  Johann  von  Ravenna;  das  andere  an  Florentius,
  Equitius  und  Severus;  unter  dem  Namen  des
Felir  eine  Synode  vom  Jahr  487.  Drei  Synoden  unter
  Symmachus  von  499,  501  und  502.

2)  Beigefügt  wurden  endlich  folgende  fünf  Stücke:

a)  Schreiben  des  Kaisers  Jusitinus  an  den  Hormisdas,
welches  bei  Mansi  Tom.  VIII.  col.  Sog  steht.

b)  Vitte  des  Antiochischen,  Jerusalemitischen  2c.  Klerus
und  Mönche  an  den  Kaiser  Justin.  Mansi  Tom.
VIII.  col.  510.

c)  Schreiben  des  Hormisdas  an  Juftin.  1.  c.  col.  520.

d)  Eben  derselbe  an  die  Presbyter,  Diakonen,  Archimandriten
  von  Syria  secunda.  (.  1.  c.  col.  429.