162

Namen  einer  Dekretale  des  Bischofs  Sylvester,  eine  apokryphische
  Synode,  die  unter  demselben  soll  gehalten  worden
seyn.  Leo  regierte  vom  Jahr  849  bis  855.  Zu  seiner  Zeit
waren  also  die  Pfeudisidor'schen  Dekretalen  schon  gangbar,
vielleicht  aber,  wie  sich  im  Folgenden  zeigen  wird,  noch
nicht  zu  Rom  bekannt;  hingegen  Vorspiele  der  Zeiten,  wo
der  allgemein  angenommene  Codéz  Cenonum  der  sicherste
Beweis  der  allgemeinen  Unwissenheit  wurde,  zeigen  sich  doch
schon  hier,  daß  man  selbst  zu  Rom  anfieng  apokrypphische
Stücke  in  die  Kanonen-Sammlung  aufzunchmen,  und  mit
der  Zuverläßigkeit  auszunehmen,  daß  man  sie  andern  als
gerichtliche  Regel  empfahl  2).

*)  Ausgaben  des  Dionvfius  find  folgende!  Canones  Absstolorum,
veterum  Conciliorum  constitutiones,  decreta  Pontilicum  antiqduiora,
  de  primatu  Ecclesias  Romanae,  ex  tribus  vetustissimis
evemplaribus  transscripta.  Edit.  Jo.  Wendelstein.  Moguntiae
1555  fol.  Zwei  der  getreuesten  Handschriften  waren  ächt  hadrianeisch:
  die  dritte  hatte  Zusätze  jüngerer  geit:  die  epheffschen
Schlüsse,  einen  besondern  Eingang  bei  den  sardicens.  Schlüssen,
und  das  auf  dem  Titel  benannte  Stuck  de  primatu  Rom.  Ecel.
Franz  Mthou's  Ausgabe  (Coder  canonum  vetus  Eccl.  Rom.
Paris  1609.)  ist  bloße  Wiederholung  der  Wendelsteinischen,  nur
daß  noch  Varianten  aus  einer  alten  Handschrift  von  Beauvais
beigezeichnet  sind.  Da  Pithou's  Ausgabe  1667.  zu  Paris  in
Fol.  noch  einmal  herauskam,  so  wurden  vielmehr  allerhand
tractatus  antiquitatis  ecclesiasticae  beigefügt,  als  daß  der  Tert
selbst  brauchbare  kritische  Verbesserungen  erhalten  hätte.  Christ.
Justell  gab  ihn  Paris  1628.  8.  heraus.  In  der  Bibl.  des
ältern  kanon.  Rechts  ist  er  Tom.  I.  pag.  101;  eic,  eingerüct.
Harzheim  C(Conc.  T.  I.  p.  151.  ete)  hatte  drei  ächt  hadrianeische
  Handschriften  vor  sich;  er  glaubte  aber  z.  B.  die  canones
  Ephesinos  aus  Wendelstein's  Ausgabe  ergänzen  zu  müssen.
Daß  bei  ihm  bloß  der  erste  Theil,  die  Synodalschlüsse  zu  finden
sepen,  ist  schon  bemerkt  worden.