167

„Kanon  einer  unter  Cyprian  gehaltenen  Synode  zu

„Karthago.  Niemand  unterstehe  sich  einen  erstgedachter

„Canonum  zu  verfälschen,  zu  verwerfen,  oder  außer

„diesen  sonst  noch  einen  anzunehmen,  die  oft  durch

„kalsche  Inschriften  zu  täuschen  suchen.“

Wie  hatte  sich  nicht  seit  Johannes  von  Antiochien
Zeiten,  also  in  einem  Lauf  von  ungefähr  anderthalbhundert
Jahren  das  ganze  Kirchengesetzbuch  um  mehr  als  zwei
Drittel  vermehrt,  und  wie  hat's  mit  Beisetzung  der  kanonischen
  Schreiben  der  Bischöfe  gleichsam  bloß  einen  Anfang
gebraucht,  um  jetzt  auch  im  Orient  die  Synodalschlüsse  von
denselben  fast  verdrungen  zu  sehen.  Die  orientalische  Kirche
hat  früher  als  die  abendländische  dafür  gesorgt,  daß  durch
ein  feierliches  Gesetz  bestimmt  werde,  aus  was  für  Stücken
das  öffentliche  Kirchengesetzbuch  bestehen  soll;  wir  wissen
nicht,  ob  die  Verordnung  gehalten  oder  übertreten  wurde;
so  viel  ist  gewiß,  Photius  hat  sich  nicht  an  dieselbe  gebunden.


g.  bo.

Die  constantinoplische  Kirche  hatte  wohl  seit  Johann
Chrysostomus  Zeiten  keinen  so  thätigen  und  gelehrten  Erzbischof
  gehabt  als  Photius.  Es  läßt  sich  aus  der  Lebensgeschichte
  und  aus  den  Schicksalen  dieses  großen  Mannes
mit  vieler  Wahrscheinlichkeit  vermuthen,  wie  er  darauf  gekommen
  seyn  möchte,  um  das  kanonische  Recht  seiner  Zeiten
durch  völlig  gleiche  Arbeiten  sich  verdient  zu  machen,  als
Johann  von  Antiochien.  Die  seit  des  letztern  Zeit  vermehrte
Anzahl  kirchlicher  Verordnungen,  deren  wirklich  manche  von
der  Beschaffenheit  waren,  daß  sie  als  angenommene  Richtschnur
  der  Orthodorie  galten,  und  auch  die  schlechte  Beschaffenheit
  mehrerer  damals  gewöhnlicher  kanonischer  Samm-