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meiniglich  unter  dem  Namen  Codex  canonum  Ecclesiae
Orientalis  anführt.  Sie  ist  wahrscheinlich  nichts  anders,
als  syntagma  Photii,  nur  sieht  entgegen,  daß  sie  von  beiden
constaminoplischen  Synoden,  welche  zum  Vortheil  des  Photius
  in  den  Jahren  361  und  879  gehalten  wurden,  gar  keine
  Spur  hat.  Hat  vielleicht  der  Herausgeber,  wie  Fabricius
  (Bibl.  Gr.  Vol.  Xl.  pag.  38.)  vermuther,  diese  zwei
Synoden  aus  Gefälligkeit  für  den  rdmischen  Stuhl  hinweggelassen?
  oder  ist  dieser  Codex  vielleicht  eine  Probe,  wie
die  Kanonen-Sammlung  unmittelbar  vor  Photius  Zeiten
ausgesehen  habe,  da  sie  alle  Stücke  enthält,  nur  diejenigen
nicht,  welche  ein  Theil  der  Geschichte  des  Photius  sind?
Es  kam  nur  der  ersie  Theil  von  diesem  Codice  canonum
au's  Licht:  denn  der  zweite  sollte  die  epistolas  canonicas
begreifen,  ist  aber  in  4.  wenigstens  niemals  erschienen.  Denn
was  Elias  Ehinger  zu  Wittenberg  1614.  4.  abdrucken  ließ,
war  bloße  Wiederholung  obiger  Pariser  Ausgabe,  vermehrt
mit  Anmerkungen  aus  Lucas  Osiander's  Kirchen-Geschichte,
und  einigen  beigefügten  Stücken,  die  uns  hier  nicht  interessiren
  können.  Von  den  Kollationen  der  Augsburger  Handschrift,
  deren  auf  dem  Titel  gedacht  ist,  findet  man  in  dem
Werk  selbst  nichts:  man  kann  also  nicht  einmal  gewiß  wissen,
  ob  die  Augsburger  Handschrift  nicht  mehrere  oder  wenigere
  Stücke  enthalten  habe,  als  die  Handschrift  der  Canonics
  von  Poitou,  deren  sich  du  Tillet  bediente.  Als
Supplement  zu  der  Ausgabe  des  du  Tillet  oder  als  Leeferung
  des  ganzen  Werks,  dessen  nur  ersten  Theil  dieser  hat
abdrucken  lassen,  gehört  vielleicht  hieher:

Canones  88.  Apostolorum,  Conciliorum  generelium
et  provincialium,  88.  Patrum  Epistolae  canonicne.
Praefizus  Photii  Nomocanon.  Omnia  cum  commentar.
  Thcodor.  Balsamon.  E  bibl.  Io.  Tilii.  Lutct,