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Mit  der  Erläuterung  und  Ordnung  der  Canonum
Certhaginensium  und  Africanorum  Haben  sich  die  Ballerini
  viele  Mühe  gegeben  *).  Ein  Vortheil  für  den  künftigen
  Herausgeber  des  Ferrandus,  und  ein  noch  größerer
für  die  afrikanische  Kirchengeschichte.  Nur  ist  es  verkehrr,
daß  man  nicht  erst  bei  kritischer  Berichtigung  des  ferrandischen
  Tertes  selbst  angefangen  hat;  bisher  sind  bloß  zwei
Handschriften  desselben  gebraucht  worden,  und  der  Tert  bei
Justell  und  Chiflet  scheint  gar  zu  offenbare  Unrichtigkeiten
zu  haben.  Die  tabula  harmonica  Ferrandi  und  Cresconii
  bei  Justellen,  worin  sich  so  leicht  übersehen  läßt,
was  der  eine  weniger  oder  mehr  hat  als  der  andere,  dient
zwar  für  diese  Absicht,  wozu  sie  gemacht  ist,  ganz  gut:
aber  es  war  etwas  ungeschickt,  den  Ferrandus  und  Eresconius
  zu  parallelisiren;  sie  sind  für  eine  Parallele  zu  verschieden,
  höchsiens  waͤre  sie  etwa  bei  den  afrikanischen
Concilien  passend  gewesen.  Ferrandus  hat  gar  nichts  von
Dionysen,  Cresconius  hat  Alles  von  ihm;  Ferrandus  hat
nichts  als  Concilienschlüsse,  Cresconius,  der  bloß  den  Dionys
  nach  Materien  ordnete,  hat  außer  den  Conchilienschlüssen
Dekretalen  der  kmischen  Bischöfe.  Am  nützlichsten  wär's
bei  allen  Materien-Sammlungen,  wenn  der  Herausgeber
durch  eine  —Tabelle  am  Eude  mit  einem  Blick  übersehen
ließe,  was  für  Synoden  und  welche  Schlüsse  dieser  Synoden
der  abbreviator  oder  Sammler  gebraucht  habe;  manche
kritische  Fehler  der  Sammlung  oder  Abbreviation  würden
sich  auf  diese  Art  von  selbst  entdecken,  ihr  Gebrauch  würde
sehr  erleichtert,  und  das  Urtheil  von  der  Beschaffenheit  der
Codicum,  welche  bei  der  Sammlung  oder  Abbreviation  gebraucht
  worden  sind,  würde  zuverläßiger  werden.

*)  l.  c.  pag.  247  —  251.