1853

die  Canones  mancher  Synoden  einander  gleich,  da  die
nachfolgenden  oft  so  viel  von  der  vorhergehenden  wiederholt
haben,  und  Martin  scheint  sich  auch  die  Freiheit  zu  nehmen,
manche  der  Kapiteln  durch  wesentliche  Verändcrungen  den
neuern  Zeiten  mehr  anzupassen.  So  veränderte  er  den  10
ancyrischen  Kanon,  „  der  den  Diakonen,  welche  vor  ihrer
Ordination  erklärten,  daß  sie  nicht  unverheirathet  bleiben
könuten,  bei  wirklich  geschehener  Verehelichung  die  weitere
Fortsetzung  ihres  Amtes  nicht  versagt.  Martin,  zu  dessen
Zeit  das  Eheverbot  für  die  Geistlichkeit  schon  allgemeiner
und  heiliger  geworden  war,  verbot,  einen  solchen  nach  geschehener
  Erklärung,  daß  er  sich  verheirathen  müsse,  zu
ordiniren.

Doujat  hat  in  der  Ausgabe  des  Justellus  bei  jedem
capitulum  die  Quelle  bemerkt,  woher  es  genommen  seyn
soll:  aber  seine  Bemerkungen  sind  nicht  immer  richrig.  Lopez
  verbesserte  zwar  einige,  ließ  aber  noch  viel  mehrere  zu
verbessern  übrig,  und  die  Mühe,  die  man  darauf  verwenden
moͤchte,  ist  wohl  unnütz,  denn  wenn  ein  Sammler  sich  solche
Freiheiten  herausgenommen  hat,  wie  Martin,  so  kann  er
nicht  mehr  als  Zeuge  gelten.  Von  keiner  einzigen  Synede
hat  Martin  alle  Canones,  selbst  nicht  von  der  großen  nicäischen:
  kann  deßwegen  sein  Stillschweigen  gegen  die  Aechtheit
  eines  Kanons  gültig  seyn  *)?  Man  hat  sich  lange
Jeit  mit  dem  Irrkhum  getragen,  diese  Capitula  Martini
seven  ein  eigenes  Werk  eines  Bischofs  oder  Pabsies  Martin,
und  nicht  bloße  Compilation  aus  andern  Synoden.  Das
Werk  mochte  in  manchen  Handschriften  den  Titel  gehabt
haben:  cepitula  Martini  Papae,  und  die  Worte  ex  orien-*)

  In  der  kritischen  Untersitchung  des  Laod.  Kanons  S.  79.  ꝛc.  bin
ich  noch  zu  sehr  der  gewöhnlichen  Meinung  gefolgt.