184

telibus  synodis  eolleota  fehlten  Die  unwissenden  Abschreiber
  und  Kanonisten  des  mittlern  Zeitalters  wußten  theils
den  alten  Gebrauch  des  Worts  Papa  nicht,  theils  konnten
sie  es,  da  die  Quelle,  woher  jedes  Capitulum  genommen
sey,  nicht  dabei  stund,  bei  ihrer  geringen  Kenntniß  der  alten
Concilien  selbst  noch  weniger  errathen.  Deßwegen  findet
man  Sammlungen,  wo  diese  Schrift  den  Titel  hat:  Concilium
  Martini  Papae;  Pfendisidor  muß  wahrscheinlich  eine
solche  Handschrift  vor  sich  gehabt  haben,  und  zu  Berichtigung
  des  Titels  war  weder  er  fähig  genug,  noch  Gratian,
der  in  dem  Dekret  mehreres  aus  diesem  Concilium  Moartini
Papae  anführt  *).  Lopez  in  seinem  Buch  de  antiquo
Cenonum  Codice  Ecclesiae  Hispanse  macht  aus  dieser
Compilation  des  Bischofs  Martin  das  alte  ächte  Kirchen-Gesetzbuch
  der  spanischen  Kirche.  Es  ist  nicht  einmal  richtig,
daß  sie  auf  der  zweiten  Synode  zu  Braga  bestätigt  worden,
denn  die  Stelle  Mansi  Tom.  VIII.  col.  837.  recitatis
ergo  Capitulis,  quse  ne  prolixitatem  facerent,  his  gestis
  non  sunt  inserta,  geht  nicht  auf  diese  capitula  Martini,
  sondern,  wie  der  Zusammenhang  beweist,  auf  die  in  der
ersten  bragischen  Synode  abgefaßten  Kapitel,  welche  von
Martin's  seinen  sehr  verschieden  sind.  S.  Mansi,  Tom.  VIII.
col.  777.  ete.  Wie  soll  nun  eine  Compilation,  die  ein  Bischof
  bloß  für  sich  und  für  den,  der  Belieben  daran  trug,
verfertigte,  als  dffentlich  beglaubigtes  Kirchen-Gesetzbuch  gel-*)

  Doch  wechselt  Gratian  sehr  mit  seinen  Auddrücken  bei  dem  Eitiren,
  bald  Concilium  Martini  Papae,  bald  Concilium  Mlartini
Brecarensie,  Martinus  Bracarensis,  HMeartinus  in  capitulis

Ob  er  aber  alle  diese  Auodrucke  für

Kitel  eines  und  eben  desselben  Werks  gehalten  habe,  scheint  aus

manchen  Gruͤnden  ungewiß.