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ten  können?  und  wie  hoͤchst  unvollstaͤndig  wäre  dasselbe,  da
keine  einzige  der  ältern  angesehensten  Synoden  derselben  ganz
einverleibt  ist,  da  sich  keine  Spur  chalcedonischer  Schlüsse
in  derselben  findet,  da  fast  gar  nichts  von  gallikanischen  und
spanischen  Synoden  ercerpirt  ist?  Wie  härte  sich  eine  Kirche
von  solcher  Verfassung  als  damals  die  spanische  war,  mit
einem  Gesetzbuch  behelfen  konnen,  das  aus  84  Sätzen  bestund,
  in  welchen  der  wichtigsten,  die  Hierarchie  eigentlich
interesstrenden,  Materien  gar  nicht  gedacht  ist?  Martin's
eigene  Absicht  gieng,  wie  er  selbst  in  seiner  Vorrede  sagt,
vorzüglich  auf  die  griechischen  Synoden,  die  Schlüsse  dieser
bekannter  und  deutlicher  zu  machen:  sollte  sich  die  spanische
Kirche  mit  einemmal  entschlossen  haben,  alle  bisher  gemachte
und  beobachtete  Provincial-Synodalschlüsse  mit  einemmal
abzuschaffen,  und  einen  für  Unwissende  gemachten  Auszug,
nicht  einmal  getreu  verfertigten  Auszug,  aus  etlichen  griechischen
  Synoden  als  Codicem  csnonum  anzunehmen.
Man  findet  in  spätern  Dokumenten  der  spanischen  Kirche
aus  dem  siebenten,  achten  und  neunten  Jahrhundert  von
den  nicäischen  und  andern  Synodalschlüssen  ganz  andere  Uebersetzungen
  angeführt,  als  die  martinische:  wenn  Martin's
Compilation  böffentlich  autorisirter  Code  canonum  war,
so  sollte  man  doch  bei  diesem  geblieben  seyn.  Lopcz  hat  bei
seiner  Behauptung  kein  einziges  historisches  Zeugniß  anführen
können:  die  ganze  Geschichte  der  damaligen  und  nachfolgenden
  Zeiten  widerspricht  seiner  Hypothese;  er  war  also  nicht
glücklicher  mit  derselben,  als  Cenni  mit  der  seinigen,  den  er
im  ganzen  ersten  Theil  seines  Buchs  widerlegt.  Nun  zur
zusammenhängenden  Beschreibung  der  spanischen  Sammlung.

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Sie  zerfällt,  wie  die  dionysische,  in  zwei  Haupttheile,
davon  der  ersie  Synodalschlüsse,  der  andere  Dekretalen  der