186

roͤmischen  Bischoͤfe  begreift.  Sie  hat  sich,  wie  die  dionysische,
durch  mannigfaltige  Zusaͤtze  von  Zeit  zu  Zeit  vermehrt,  und
den  Ballerini  gebuͤhrt  die  Ehre  der  Entdeckung,  diese  Succession
  von  Vermehrungen  und  Veraͤnderungen  am  besten  bemerkt
  zu  haben.  Sie  fanden  bei  Untersuchung  mehrerer
Handschriften  der  spanischen  Sammlung,  daß  vor  einigen
eine  Anzeige  des  Inhalts  stund,  die,  verglichen  mit  den  enthaltenen
  Stäcken  selbst,  schr  mangelhaft  schien.  Bei  genauern
Kollationen,  und  besonders  bei  Untersuchung  der  besten
Handschriften  ergab  sich  in  der  Folge,  daß  jene  mangelhaft
scheinende  Anzeige  des  Inhalts  von  einer  ältern  unvermehrten
  Handschrift  herskammte,  und  daß  der  Abschreiber  der
vermehrtern  Handschrift  zum  Gläck  für  die  Kritik  die  Zusätze,
  welche  er  seiner  Handschrift  gab,  auch  vornen  in  der  Anzeige
  des  Inhalts  zu  bemerken  vergaß.  So  erfuhr  man
wenigsiens,  wie  die  Sammlung  zu  Isidor's  Zeiten,  also  in
der  erstern  Hälfte  des  siebenten  Jahrhunderts,  ausgesehen
haben  mag,  und  von  da  fängt  doch  die  interessantesic  Periode
  ihrer  Geschichte  an.  Beschreibung  des  Inhalts  des
ersten  Theils.  Erst  eine  beträchtlich  lange  Vorrede,  darin
der.  Zweck  der  gewählten  Stücke  angegeben  ist,  und  aus
welcher  Gratian  einiges  in  das  Dekret  eingetragen  hat.  Ein
Auszug  derselben  wäre  hier  überflüssig.

I.  Griechische  Synoden.

1)  Cenones  des  nicäischen  Conciliums  von  318  Bä-=tern.
  Im  Tert  selbst  folgt  auf  die  Cenones  und  den  Katalog
  der  nicäischen  Bischöfe  eine  alte  Uebersetzung  des  Glaubens-Bekenntnisses
  des  Gregor  von  Neucäsarca.  Ihr  Anfang
  ist:  Unus  Deus  principium.

2)  Canones  des  Conciliums  zu  Ancyra  von  zwolf
Bischöfen.