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Gelasianum,  ein  anderes  decretum  generale,  sonst
mit  der  Aufschrift:  Ep.  ad  Epos  Lucanige  et  Sicilise,
und  ein  Schreiben  von  eben  demselben  an  die  Siecilianer.

Vier  Briefe  vom  Gelasius  sind  wahrscheinlich  aus  der  quesnel'schen
  Sammlung.

Nach  den  Schreiben  des  Anasiasius  und  Symmachus  aus
der  spanischen  Sammlung  sind  drei  ächte  Synoden  eingerückt,
  die  unter  letzterem  zu  Rom  gehalten  wurden.  Sie
sind  aus  Dionysens  Sammlung  genommen.  T.  V.  Coneil.
  stehen  sie  als  Syn.  I.  III.  und  IV.

Die  Stücke,  den  Hormisdas  betreffend,  sind  wie  in  der  obigen
  spanischen  Sammlung.

Sowobl  von  Johann  I.  als  Felir  III.  sind  zwei  erdichtete
Schreiben  da.  Von  Bonifacius  II.  Johann  II.  Agapet  I.
nur  eines.  Schreiben  B.  Amator  an  P.  Silberius  ist
nebst  der  Antwort  untergeschoben.  Dem  Schreiben  des
Pigilius  an  den  Profuturus  (Eutherius  ist  bloß  falsche
Leseart)  hat  Pseudoisidor  zwei  Kapitel  von  dem  seinigen
beigefügt.  "

Von  Pelagius  I.  Johann  III.  und  Benchikt  isi  von  jedem
ein  unächtes  Stück  da.  Von  Pelagius  II.  aber  drei-Sechs

  Briefe  von  Gregor  dem  Gr.  Alle  ächt,  außer  daß
der  an  Secundinus  mit  einem  langen  unächten  Zusatz
vermehrt  worden,  aber  das  geschah  schon  vor  Pseudoisidorn.


Synode  unter  eben  diesem  Pabst  neben  sechs  Schluͤssen,
wie  Conc.  T.  VI.  col.  1310.  bis  zu  den  Worten  subire
appetit  servitutem  etc.

Dekrete  P.  Gregor's  des  jüngern.  Ist  die  1.  c.  T.  VIII.
col.  185.  abgedruckte  Synode.

Hier  hoͤrt  eigentlich  der  ächte  Pseudoisidorus  aufe
denn  in  dem  vatikan.  Ms.  ist  ein  ganzes  Blatt  leen  ge-Spittler's
  saͤmmtl.  Werke.  I.  Bd.  14