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lassen,  und  erst  nach  diesem  finden  sich  auf  den  folgenden
nachstehende  Stuͤcke:

Apologie  des  Ennodius  für  den  synod.  palmarem
und  den  Symmachus.  Conc.  T.  V.  col.  479.  5.  und
6.  Synode  unter  dem  Symmachus  I.  c.  col.  501  und
509.  Zwei  Briefe  des  Ennodius,  die  man  dem  Symmachus
  beilegt:  an  Lorenz  von  Mailand  und  an  den  Patricier
  L#berius.

In  jüngern  Handschriften  sind  diese  Stücke  nach  den
drei  ächten  Synoden  des  Symmachus  wirklich  eingerückt.
Ist  also  nicht  diese  unsere  Handschrift  in  Vergleichung
mit  jenen  gleichsam  als  Concept  anzusehen,  wo  man  unterdeß
  die  Stücke  nur  am  Ende  beifägte?

Nun  ist  noch  einmal  eine  Seite  leer  gelassen,  und
dann  kommien

52  capitula  Hadrieno  Papae  adscribts
Disputatio  Constantii  Imper.  et  Liberii  Rom.  Pontifl
cis  (Hist.  tripart.  V.  2).  4
Nonnullae  sanctiones  6parsim  collectae  er  action.
Conc.  Chalced.  (Steht  auch  in  andern  Sammlungen).
De  mutatione  Eporum  (Hist.  tripert.  XII.  8.  11).
Ex  Lpist.  Pelagii.  Quod  non  debest  Epus  etc.
K.  61.

So  viel  sich  bei  der  großen  Dunkelheit,  in  welcher  sich
diese  ganze  Geschichte  noch  befindet,  urtheilen  läßt,  und  so
weit  man  bei  dem  willkührlichen  Verfahren  der  Abschreiber,
bei  ihren  eigenmächtigen  Verstümmelungen  und  Vermehrungen
  der  Handschriften,  ohne  Auffindung  des  Originals  oder
ohne  Vergleichung  mehrerer  Codicum  gewiß  werden  kann:
so  ·  enthaͤlt  diese  erstbeschriebene  Handschrift  unter  allen  bisher
Boch  bekannt  gewordenen,  den  chtesten  Pfeudoisidorus.  Re-