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Kirchen  finden  könnte,  müßten  in  einer  Anmerkung  beigesetzt
  werden.  Fast  gleich  nützlich  wäre  es,  überall
auszuzeichnen,  welche  Stücke,  entweder  ganze  oder  abgerissene,
  von  nachfolgenden  Sammlern  in  ihre  systematische
  Compilationen  eingetragen  worden.  Deun,  weil
auch  hier  das  Original  selbst  durch  jene  systematische
Compilationen  frühe  verdrängt  wurde,  so  sind's  cigentlich
  die  in  diesen  aufbewahrten  Fragmente,  welche  am
meisten  gebraucht  wurden,  also  auch  am  meisten  Schaden
  angerichtet  haben.

5)  Koͤnnte  alsdenn  endlich  in  einem  Realregister  dem  Auge
des  Geschichtforschers  mit  zeinemmal  vorgelegt  werden,
was  für  Rechte  nach  diesen  pseudisidor'schen  Produkten,
der  Klerus  überhaupt,  der  Bischof,  der  Erzbischof,  der
Bischof  von  Rom,  die  Synode  haben  oder  nicht  haben
sollten:  so  wär's  augenscheinlich  erwiesen,  wohin  der
Betrüger  abzweckte,  und  auch  das  Vaterland  desselben
würde  sich  durch  neue  Spuren  zu  erkennen  geben,  weil
er  doch  manche  Züge  der  von  ihm  beschriebenen  Kirchengebräuche
  aus  der  Nähe  genommen  haben  mag.

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Wenn  war  es  denn  aber,  daß  man  anfieng,  diese  so
viele  Jahrhunderte  lang  unbekannte  Aktenstücke  an's  Licht  zu
bringen?  Man  hat,  diese  Frage  zu  beantworten,  mehrere
Mittel  versucht,  und  vielleicht  nicht  immer  mit  aller  hisiorischen
  Vorsicht  versucht.  Es  fanden  sich  gewisse  kanonische
Sammlungen  aus  der  letztern  Hälfte  des  achten  oder  aus
dem  ersten  Viertel  des  neunten  Jahrhunderts,  und  in  diesen
kanonischen  Sammlungen  waren  ganz  unverkennbare  Fragmente
  pseudisidor'scher  Dekretalen;  was  sollte  gewisser  scheinen,
  als  daß  also  Pseudisidor  schon  zu  Ende  der  letztern
Hälfte  des  achten  Jahrhunderts  cristirt  haben  mößte?  Die