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bekannten  Capitula  Angilramni  werden  hier  besonders  als
eines  der  beweisendsten  Beispiele  angesührt;  sie  sind  auch
unläugbar  so  beschaffen,  daß  man  sie  gleichsam  als  Compendium
  des  Pseudisidorus  ansehen  kann,  und  ihre  Aufschrift,
  die  ganze  Geschichte  ihrer  Entsiehung,  wie  sie  dieselbe
  von  sich  selbst  erzählen,  machen  sie  nothwendig  zu
einem  Werk  des  letztern  Viertels  des  achten  Jahrhunderts;
denn  jene  Streitigkeit,  für  deren  Entscheidung  sie  entstanden
seyn  sollen,  fällt  in  die  königlichen  Regierungsjahre  Karl's
des  Großen  ?).  Aber  indem  man  aus  diesen  Kapiteln  auf
das  Alter  der  pseudisidor'schen  Dekretalen  schließen  wollte,
so  vergaß  man,  sich  vorher  von  der  Authenticität  der  erstern
zu  versichern,  und  durch  die  Bemerkungen  der  Ballerini,
wie  sse  in  dem  Geschichtforscher  zur  Evidenz  erhoben  worden
sind,  ist  es  nun  entschieden,  daß  selbst  auch  diese  Capitula
Angilramni  die  Arbeit  eines  spätern  Betrügers  sind,  Arbeit
vielleicht  des  nehmlichen  Betrügers,  von  dem  das  Hauptwerk
  selbst  hertammte.  Fast  gleiche  Beschaffenheit  hat  es
mit  dem  bei  Goldast  (Scriptt.  rer.  Alem.  T.  II.  P.  II.
pag.·  119—133.)  gedruckten  Aktenstück  38).  Seine  Aufschrift

beißt:  Alamannicae  Ecclesiae  veteris  Canones  ex  Pon-*)

  Die  Ehre  des  geführten  Beweises,  daß  diese  Capitula  Angilramni
  unächt  sepen,  gebe  ich  den  Ballerini  zurück,  da  ich  bei
nochmaliger  Vergleichung  der  Gründe,  welche  sie  anführten,  und
deren  ich  auch  in  der  Abhandlung  des  Geschichrforschers  gedacht
habe,  mit  denjenigen  neuen  Gründen,  welche  ich  am  erst  angeführten
  Ort  entwickelte,  mich  jetzt  überzeugt  glaube,  daß  meine
Gründe  nur  neue  Beweise  eines  von  den  Ballerini  erwie#nen
Sates  seven.  Man  findet  diese  Capitula  Angilrammi  nicht  nur
fast  in  allen  allgemeinen  Conciliensammlungen,  sondern  besonders
  auch  in  Harzheim's  Concilien,  Tom.  I.  peg.  249.  etc.

**)  Ballerinior.  diss,  Pag.  224.