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Inschrift  kann  doch  das  Zeitalter  dieses  Bischofs  Remedius
nicht  bestimmt  werden,  da  die  Kirchengeschichte  jener  Känder
noch  allzu  dunkel  und  ungewiß  ist  *).  Es  streitet  auch
gegen  die  ganze  Analogie  jener  Zeiten,  daß  in  den  alemannischen
  Kirchen  schon  unter  Karl  dem  Großen  die  pseudisidorschen
  Produkte  einen  solchen  Grad  allgemeiner  Belnuntmachung
  erhalten  haben  sollten;  denn,  warum  würde  sich
alsdenn  in  andern  Kirchen-Aktenstücken  derselbigen  Zeiten,
in  Synodalschlüssen,  in  Kapitularien  der  Bischöse,  z.  B.  des
baselischen  Bischofs  Haitho,  nicht  die  geringste  Spur  derselben
finden?

Durch  Hölfe  der  systematischen  Sammlungen  läßt  sich
also  die  Frage  vom  eigentlichen  Alter  des  Pseudisidorus
nicht  entscheiden.  Selbst  auch  wenn  Authenticität  der  Sammlung
  überhaupt  erwiesen  wäre;  ein  Fall,  der  bei  beiden
obigen  Beispielen  nicht  Statt  hat:  so  kann  man  sich  doch
oft  nicht  von  der  Authenticität  einzelner  Stellen  versichern,
da  die  Abschreiber  des  mittlern  Zeitalters  bei  solchen  Stücken
so  gar  dreisie  Interpolatoren  waren.  Man  versuchte  deßwegen
  noch  ein  anderes,  aber  wie  der  Erfolg  bewies,  noch
weniger  brauchbares  Mittel.  Man  hatte  Acht,  wenn  bei
Einrichtung  des  Kirchenregiments  oder  bei  kirchlichen  Sereitigkeiten
  Gebrauch  davon  gemacht  worden  sey;  aber  weder
die  Begebenheit,  auf  welche  man  sich  öfters  hiebei  berief,
war  von  der  Veschaffenheit,  daß  zu  ihrer  Erklärung  schlechterdings
  pseudisidor'sche  Dekretalen  nothwendig  waren,  noch
viel  weniger  fand  man  in  Aktenstücken  der  karolingischen
Regierung  ausdrücklich  angeführte  Stellen.  Herr  von  Horir

u)  Eine  Anmerkung,  diesen  Bischof  Remedius  betreffend,  die  auch
hier  gebraucht  werden  kann,  steht  in  Gerberti  vet.  Liturg-  alemann.
  T.  I.  pag.  104.