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und  es  scheint  hier  gar  zu  deutlich  hindurch,  daß  ein  Betruͤger
  vermied,  viele  historische  Umstaͤnde  zu  setzen,  weil  ihn
historische  Umstände  am  leichtesten  verrathen  konnten.  Erdichtung
  von  Schreiben  roͤmischer  Bischoͤfe,  selbst  in  Sachen,
deren  Andenken  noch  allgemein  neu  war,  ist  damals  gar
nichts  seltenes  gewesen;  eben  dem  Pabst  Gregor,  von  welchem
  hier  die  Rede  ist,  hat  man  in  der  Sache  des  Erzbischofs
  Ebbo  ein  Schreiben  angedichtet  2),  und  man  findet
Stellen  in  den  päbstlichen  Briefen  selbst,  daß  sie  dieselbe
durch  einen  eigenen  Boten  überschickten,  um  den  Betrügereien
  desto  gewisser  vorzukommen.  Herr  von  Horir  5)  sagt
zwar,  Bischof  Aldrich  sey  auf  einer  Provincial-Synode  verklagt
  worden,  und  habe  sich  alsdann  nach  angilramnischen
Grundsätzen  durch  Berufung  auf  den  Pabst  zu  retten  gesucht:
  die  Antwort  des  Pabsts  sey  den  vom  Appellanten
angenommenen  Grundsätzen  ganz  gemäß  gewesen.  Ich  weiß
aber  nicht,  woher  alle  diese  historischen  Erläuterungen  seyn
mogen;  aus  dem  Schreiben  selbst  sind  sie  nicht;  ob  vielleicht
aus  den  bei  Baluze  7955)  abgedruckten  gestis  Episcoporum
Cenomanensium!?  ·

Nach  einer  Nachricht,  die  in  eben  diesen  gestis  Episcoporum
  stehen  soll  1),  hat  Aldrich  eine  Kanonensammlung
zum  Vortheil  des  Klerus  seiner  Didcese  veranstaltet.  Wenn
die  Beschreibung  derselben  etwas  umständlich  wäre,  so  müßte

Mansi  Tom.  cit.  col.  519.

Concord.  pat.  germ.  illustr.  Tom.  II.  pag.  150.  —  157.  Die
ganze  Erzählung  hat  auch  daher  sehr  viel  gegen  sich,  weil  Aldrich
  einer  der  beliebtesten  Bischöfe  seiner  Jeit  war.  »

"«)BaluziiMi-cell.Tom.lll.

fJPloukybishEchTand-L(dcrOktavmlsg.)psg-463shat
diese  Nachricht  aus  angeführten  gestis  excerpirr.