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sich  zeigen,  ob  er  falsche  Dekretalen  mit  hineingenommen
habe,  und  wenn  er  keine  mit  hineinnahm,  so  ist's  ziemlich
  historisch  evident,  daß  dieses  Schreiben,  und  die  ganze
sich  darauf  gründende  Geschichte  erdichtet  sey.  Es  wäre  mir
leicht,  auch  auf  andere  Beispiele  eines  vermeinten  frühern
Gebrauchs  des  Pseudisidorus  zu  antworten:  sie  lösen  sich
aber  alle  wie  die  bisherigen  auf,  und  es  läßt  sich  demnach“
gar  nicht  historisch  zeigen,  daß  die  Eristenz  des  Betrügers
über  die  Mitte  des  neunten  Jahrhunderts  hinauf  zu  setzen
sey.

Deßwegen  aber  ist  auch  zu  verwundern,  daß  die  berühmtesten
  Geschichtforscher,  ältere  und  neueste,  ihn  bis  in
das  letzte  Viertel  des  achten  Jahrhunderts  hinaufrücken.

Nur  einige  Beispiele  anzuführen,  so  sagt  Febronius,
(Ed.  Bullion,  a.  1065.  Tom.  I.  pag.  643.)  man  habe  gewisse
  Kennzeichen,  daß  die  falschen  Dekretalen  bald  nach
dem  Jahr  744  aufgesetzt,  und  zwar,  wie  man  mit  Grund
vermurhe,  zu  Rom  ausfgesetzt  worden.  Mabillon  in  den
Fahrbüchern  des  Benediktinerordens  *)  glaubt,  es  könne  gar
nicht  geläugnet  werden,  daß  Pseudisidor  in  die  Jeiten  Karl's
des  Großen  gehdre:  er  hat  abet  für  seine  sehr  positive  Behauptung
  nicht  den  geringsten  Grund,  der  nicht  durch  alles
bisherige  widerlegt  wäre.  Granddidier  in  seiner  neuesten
Geschichte  des  Bisthums  Straßburg  setzt  die  Einführung
der  falschen  Dekretalen  in  die  Zeiten  des  Bischofs  Rachion,
der  vom  Jahr  763  bis  815  regierte.  «

Er  versichert,  Rachion  habe  sich  denselben  widersetzt,
und  im  fuͤnften  Jahr  seines  Bisthums  eine  neue  Kanonensammlung
  verfertigen  lassen,  die  nach  dem  Muster  derjenigen

*)  Ad  a.  765.  n.  ult.