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Erfolg  seiner  Betrögereien,  so  beinahe  der  dreisteste  in  der
umwahrscheinlichsten  Erdichtung  derselben  war.  Ist  es  denn
aber  mit  diesen  hier  auf  ceinmal  neu  zum  Vorschein  kommenden
  Dekretalen  ganz  gewiß  lauter  Betrügerei?  Sollten
Gesetze,  welche  vom  zehnten  bis  in's  fünftzehnte  Jahrhunder
so  unangefochten  gegolten  haben,  wirklich  lauter  unächre
Stücke  seyn?  und  sechs  ganze  Jahrhunderte  sollte  man  über
diese  Gesetze  kommentirt,  sie  von  Sammlung  zu  Sammlung
übergetragen,  täglich  gebraucht,  ihre  ganze  Last  empfunden
haben,  und  doch  nie  darauf  gekommen  seyn,  daß  sie  unächt
seyen?  So  sehr  dieses  alles  geradezu  alle  Regeln  der  Wahrscheinlichkeit
  umzusioßen  scheint,  so  gewiß  ist  os  doch,  wie
nachfolgende  Gründe  hinreichend  erweisen,  die  wir  nur  andeuten
  werden,  weil  bei  einer  nun  allgemein  für  entschieden
angenommenen  Sache  alle  Entwicklung  unnöthig  wäre.

K.  65.

Es  erweckt  gegen  diese  Dekretalen  schon  einen  starken
Verdacht,  daß  Dionysius,  der  doch  schon  im  Anfang  des
sechsten  Jahrhunderts  zu  Rom  sammelte,  und  sich  weder
Mühe,  noch  anhaltende  Geduld  dauren  ließ,  nicht  die  geringste
  Spur  derselben  fand,  daß  acht  ganze  Jahrhunderte  hindurch
  gar  nichts  davon  zum  Vorschein  kam,  selbst  alsdenn
nicht,  wenn  es  dem  rimischen  Bischof  oder  denjenigen,  die
sich  auf  seine  Entscheidung  beriefen,  so  vortheilhaft  gewesen
wäre.  Und  in  einem  fränkischen  Archiv  sollte  man  gefunden
haben,  was  sich  in  Rom  selbst  und  in  ganz  Italien  nicht
fand,  was  sich  selbst  in  den  Archiven  derjenigen  Bisthümer
nicht  fand,  an  welche  die  Dekrekalen  doch  zuerst  gerichtet  waren?
  Der  Zufall  spielt  oft  zwar  mit  Handschriften,  wie  mit
allen  menschlichen  Dingen;  aber  hier  wäre  nicht  nur  Spiel
des  Zufalls  mit  einer  Handschrift,  nicht  nur  Wirkung  eines