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nur  gleich  sehr  barbarisch,  bei  allen  gerade  auf  die
nehmliche  Art!  Endlich  nur  ein  flüchtiger  Blick  auf  die
Materien  derselben  und  auf  die  gewählten  Ausdrücke!  Wo
noch  lange  nicht  von  Patriarchen,  Primaten,  Erzbischdfen,
Apokrisiarien  die  Rede  seyn  kann,  kommen  sie  hier  schon
ganz  gewöhnlich  vor,  und  sie  kommen  so  durchgehends  vor,
daß  es  unmdglich  ist,  sich  hier  mit  Hypothesen  von  Interpolation,
  unächter  Leseart,  u.  s.  w.  zu  behelfen.  Auch  der
Contrest,  den  diese  Briefe  mit  einigen  in  andern  Schriftstellern
  aufbehaltenen  zuverläßig  ächten  machen,  ist  so  ab-—L


provineias  irregulariter  eanvolare:  sed  ita  ut  Nicsenorum  et
ceterorum  conciliorum  canonicis  definitionibus  est  promulgatum,
  et  beatorum  Siricii,  Innocentii,  Zosimi,  Caelestint,
Bonisacii,  Leonis,  Hilari,  Gelasii,  Gregorii  dc  ceterorum
  ftomanae  Fedis  pontisicum  constitutionibus  est  decrelum,
salvo  in  omnibus  jure  apostolicac  sedis  ete.  Mansi  Tom.  XV.
col.  374.  Nicht  nur  die  hier  stehende  Aufzählung  der  römischen
Dekretalen,  sondern  der  ganze  Inhalt  des  Schreibens  macht  es
höchst  wahrscheinlich,  daß  Nicolaus  von  den  falschen  Dekretalen
noch  nichts  gewußt  habe.  Ist  aber  dieses  richtig,  so  folgt  nothwendig,
  daß  sie  erst  durch  Bischof  Rothad  von  Soissons  daselbst
bekannt  gemacht  worden.  Im  Jahr  363  hätte  man  sie  also  zu
Rom  noch  gar  nicht  gekannt,  und  zwei  Jahre  darauf  folgte  das
so  merkwürdige  Bekräftigungsschreiben  ebenderselben  von  eben
dem  Pabst  Nicolaus.  —  Doch  scheint  diesem  wieder  der  Anfang
  des  Causa  15.  Ou.  6.  c.  2.  vorkommenden  Schreibens
Nicolaus  I.  entgegen  zu  seyn,  worin  er  den  Erzbischof  von
Trier  und  seinen  Klerus  von  einem  Eid  absolvirt.  Das  Schreiben
  soll  von  861  seyn  s.  Honthem.  Hist.  Trev.  T.  1.  pag.
197.,  und  jener  Anfang  lautet:  „Auctorikatem  venerabilium
Predecessorum  nostrorum  secuti  et  nominatim  beatissimi  Papae
  ct  Martyris  Alexandri  quinti  a  beato  Petro  ab  omnibus
juramentis  et  cujascunque  modi  obligationibus,  quibus  illi
sese  Coacti  violentia  impiorum  obligaverant,  absolvimus“  eto.