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stechend,  daß  man  keine  Wahl  hat,  entweder  alle  Dokumente
  der  Kirchengeschichte  der  erstern  Jahrhunderte  fuͤr
unächt  zu  erklären,  oder  den  Verfasser  dieser  unter  Isidor's
Namen  bekannten  Sammlung  für  einen  Betrüger  zu  halten.

Alle  diese  Gründe,  besonders  in  ihrer  wechselsweisen
Verbindung  betrachtet,  sind  so  stark,  daß  nun  wohl  auch
der  eifrigsie  Curialiste  nicht  mehr  auf  Turrian’s  Seite  treten
wird.  Was  aber  eben  derselbe  noch  von  Ausflüchten  übrig
zu  haben  glaubte,  um  die  Folgerung  aus  einer  von  ihm
selbst  unverkennbaren  Prämisse  nicht  zugeben  zu  müssen,
gehört  nicht  hieher;  hingegen  darf  das  unsterbliche  Verdienst,
das  sich  die  Magdeburgischen  Centuriatoren  und  der  scharfsinnige
  Blondell  erworben  haben,  hier  nicht  vergessen  wetden
  ?).

Centur.  Magdeburg.  (Basil.  1594.)  Centur.  II.  Cap.  VII.  col.
145  —  152.  Centur.  III.  Cap.  VII.  col.  177  —  135.  Das
gegen  dieselbe  gerichtete  Buch  des  Turrianus  hat  zur  Aufschrift:
Franc.  Turriani  adversus  Magdeburgenses  Centuriatores  pro
Canonibus  Apostolorum  et  Epistolis  decretalibus  Pomtiscum
Apostolicorum  Libri  V.  Coloniae  1575.  4.  Hierauf  erschien
Dav.  Blondelli  Pseudo-Lidorus  et  Turrianus  vapulans.
Genevae.  1628.  4.  Seit  dieser  geit  ist  die  Sache  nun  vollkommen
  entscheiden,  und  nicht  nur  die  Episkopalen,  sondern  auch
die  Vertheidiger  der  Ehre  des  römischen  Stuhls  treten  in  der
Hauptlache  auf  Blondellis  Seite.  Ein  Franciskaner  Bonaventura
Malvasia  hat  zwar  noch  gegen  ihn  ercerpirt,  (Nuncius  veritatis
Dav.  Blondello  missus,  Rom.  1655.  3.)  wie  man  bei  Fabrieins
  Bibl.  Cr.  Vol.  XI.  p.  19.  sehen  kann:  sein  Widerspruch
hat  aber  den  allgemeinen  Beifall  nicht  gehindert.  Cardinal  Bona
(l.  da#  Ercerpt  bei  Cave  T.  II.  p.  21.)  neunt  es  zwar  piam

Lraudem:  aber  kein  neuerer  wagt's  doch,  es  ihm  nachzusagen.
Die  Ballerini  (man  kennt  ihre  Schrift  gegen  den  Febronius)
behaupten  die  Kircheuverfassung  sep  durch  diese  unterschobene  Dekretglen
  nicht  das  geringste  geändert  worden,  sondern  sie  sepen