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Seit  den  mißlungenen  Protestationen  des  Erzbischofs
Hinkmar  von  Rheims  lag  Leichtgläubigkeit,  wie  eine  Schlafsucht,
  auf  allen,  die  diese  pseudissdor'sche  Dekreralen  brauchten;
  wenn  auch  unter  der  Regierung  Ludwig's  des  Bayern,
(eine  Überhaupt  für  die  rmische  Hoheit  sehr  gefährliche
Periode!)  und  besonders  zu  den  Zeiten  des  Basel'schen  Conciliums
  einige  Männer  aufwachten,  so  war's  bei  ihnen
viel  mehr  flüchtig  hingeworfener  Zweifel,  als  ausführlichere
kritische  Erdrterung.  So  berufen  sich  die  Cemuriatoren
selbst  auf  eine  Stelle  aus  Heinrich  Kalteysens  Traktat:
an  imperium  sit  unquam  a  HRomsnis  ad  Graecos  translatum
  *);  und  Kardinal  Nicolaus  von  Cusa  73)  erklärt
sich  an  einigen  Stellen  ausführlicher  gegen  diese  Dekretalen.
Aber  der  Fleiß  der  Centuriatoren  machte  es  zuerst  kritisch
gewiß,  und  da  Turrian  sie  widerlegen  wollte,  so  veranlaßte
er  die  berühmte  Schrift  des  David  Blondell,  wo  der  ganze
Streit  noch  viel  umständlicher  und  mit  einer  noch  viel  unwidersprechlichern
  Evidenz  erörtert  ist.  Schade,  daß  die
neuc  kritische  Ausgabe  des  Pseudisidorus,  welche  Coustant

bloß  falsche  Beweise  einer  an  ssch  gegründeten  und  damals  laͤngst
außer  Streit  gesetzten  Sache  gewesen.  Dawider  spricht  nun  einmuthig
  die  ganze  Geschichte  aller  vorhergehenden  Jahrhunderte.

*)  Die  Stelle  ist  wörtlich  die  nehmliche,  wie  sie  bei  Nicolaus  von
Cusa  (de  Concordantia  catholica  L.  III.  pag.  782.)  steht,  und
das  Kapitel,  woraus  sie  bei  diesem  genommen  ist,  handelt  zum
Theil  eigentlich  von  der  Frage,  welche  als  Titel  des  Kalteysenschen
  Traktats  angegeben  wird,  Nach  der  Anzeige  in  Fabricii
bibl.  med.  et  infimae  Latinit,  hat  auch  Kaltevsen  keinen  solchen
Traktat  geschrieben:  sollte  es  also  vielleicht  ein  litterarischer  Fehler
  der  Centuriatoren  seyn?

%  Opp.  pag.  771.  —  732.