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wieder  herzugeben,  welche  er  unterdeß  bald  diesen  bald  jenen
seiner  Hofleute  hatte  in  Besitz  nehmen  lassen.  Aber  einigen
der  alten  Suffraganeen  that  es  doch  wehe,  einen  so  viel
jüngern  Mann  sich  zum  Vorgesetzten  gegeben  zu  sehen,  und
Hinkmar  mochte  vielleicht  auch  nicht  immer  gesucht  haben,
den  Amtston  zu  maͤßigen.  Rothad  Bischof  von  Soissons
war  unter  diesen  Mißvergnuͤgten  der  angesehenste.  Im  Jahr
a63  brach  das  Feuer  aus,  das  schon  lange  unter  der  Asche
glomm,  und  das  seit  Hinkmar's  Stuhlbesteigung  bei  den
verschiedensten  Gelegenheiten  immer  neue  Nahrung  bekommen
hatte.  Der  Erzbischof  verklagte  Rothaden  wegen  mancherlei
Pergehungen  vor  einer  Provincial-Synode  zu  Senlis,  und
wie  er  immer  überhaupt  seine  Synodalbäter  nach  seinem
Willen  zu  stimmen  wußte,  so  gelang's  ihm  auch  hier,  ein
Verdammungsurtheil  auszuwirken,  dessen  völligen  Ausspruch
aber  eine  von  dem  Beklagten  eingelegte  Appellation  an  den
Bischof  von  Rom  aufdielt.

Durch  einen  Kunstgriff,  dessen  ganze  Geschichte  wegen
der  Widersprüche  der  Parteien  noch  sehr  dunkel  ist,  wußte  es
Hinkmar  so  einzuleiten,  daß  Rothad  sein  Appellationerccht
verloren  zu  haben  schien:  aber  sobald  Nicolaus  I.  zu  Rom
von  dem  ganzen  Verlauf  Nachricht  erhielt,  so  erklärte  er  sich
für  den  Appellänten  7):  das  Ungewitter  drohte,  sich  über
Hinkmarn  selbst  auszugießen:  alle  noch  so  treffende  Gründe,

*)  Weit  artiger  betrug  sich  Nicolaus  bei  einer  vorhergehenden  Ge
legenheit.  Der  Bischof  Wenilo  von  Sens  schrieb  an  ihn,  er
möchte  ihm  doch  die  (apocryphem)  Ep.  Melchiedis  ad  Hipanos,
  von  der  damals  in  der  Sache  des  Bischofs  Hermann  von
Nevers  gerade  ein  Gebrauch  gemacht  werden  wollte,  schicken,
„unde  supplicamus,  ut  statuta  illius  integra  sjcut  penes  vos
babentor,  nobis  dirigere  dignemini““.  Der  Pabst  aber  in  seiner
  Antwort  schwieg  ganz  von  der  Sache.