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wird.  Was  von  den  Poͤnitentialbuͤchern  der  Alten  gesagt  zu
werden  verdient,  soll  eben  dieser  Beschreibung  der  systematischen
  Sammlungen  vorangeschickt  werden:  jetzt  nur  noch  ein
paar  Worte  von  den  sogenannten  capitulis  episcoporum,
und  von  gewissen  Synoden,  deren  Schluͤsse  nicht  sowohl  als
Schluͤsse  einer  einzigen  Synode,  sondern  als  ein  ganzes
von  der  Synode  beglaubigtes  Kirchengesetzbuch  angesehen
werden  muͤssen.
.  70.

Die  Kirche  hatte  von  Zeit  zu  Zeit  gewisse  Perioden
der  Reformation  nothwendig,  weil  theils  überhaupt  durch
öffentliches  Unglück,  theils  auch  durch  Nachläßigkeit  der
Bischöfe  und  Ungehorsam  des  niedern  Klerus  oft  die  gefährlichsten
  Unordnungen  einrissen,  und  ein  eifriger  Bischof,
der  endlich  auf  eine  Reihe  schläfriger  und  für  das  Wohl
der  Kirche  unbesorgter  Männer  kam,  in  seinem  Sprengel
immer  genug  zu  thun  fand,  um  Jucht  und  äußere  Einrichtung
  widerherzustellen,  da  die  Geistlichen  sich  so  gar  leicht  an
die  herrschenden  Fchler  ihres  Zeitalters  gewöhnten.  Solche
Reformationssynoden  waren  z.  B.  diejenigen,  welche  Ludwig
der  Fromme  zu  Anfang  seiner  Regierung  hielt.  Die  Absicht,
warum  sie  gehalten  wurden,  machte  eine  ganze  Menge  von
Verordnungen  nothwendig,  weil  nicht  nur  ein  und  anderer
Mißbrauch  sollte  abgeschafft,  sondern  das  Uebel  aus  dem
Grunde  gehoben  werden.  Aber  es  geschah  eben  nur  selten,
daß  ein  Regent  Patriotismus  und  Macht  genug  hatte,  solche
Anstalten  durchzusetzen.  Die  Hauptsache  blieb  also  immer
Werk  einzelner  Männer,  und  dieses  bestund  neben  andern
Bemühungen  vorzüglich  auch  darin,  daß  sie  Auszüge  aus
den  Kirchen-Gesetzbüchern  machten,  ganz  nach  den  Bedürfnissen
  ihrer  Dioͤcese  eingerichtet,  und  in  besonderer  Rücksicht
auf  die  derselben  anklebende  Fehler.