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elner  Gewalt  des  roͤmischen  Bischofs,  nicht  zwar  als  ob
nicht  schon  damals  der  Arm  desselben  so  weit  gereicht  haͤtte,
denn  schon  1106  mußte  sich  der  erste  Bischof  von  Holum,
Jonas  Ogmundsen,  weil  er  zwei  Frauen  gehabt  hatte,  vom
Pabst  selbst  absolviren  und  konsekriren  lassen;  sondern  weil
der  Aufsatz  nicht  das  ganze  Kirchenrecht  begriff,  und,  wie
immer  in  solchen  capitulis  gewöhnlich  war,  bloß  einige
damals  hauptsächlich  rege  Materien  oder  Gewohnheiten  betras,
  die  man  gern  abschaffen  oder  einführen  wollte.  Doch
groß  kann  die  päbstliche  Gewalt  über  Island  damals  noch
nicht  gewesen  seyn,  da  selbst  die  bischöfliche  Hierarchie  bei
weitem  noch  nicht  zu  ihrer  völligen  Reife  gelangt  war,  denn
der  Bischof  hatte  noch  keine  Gerichtsbarkeitf,  sondern  bloß
Oberaufsicht.  Alles  ist  in  diesen  Gesetzen  ganz  auf  Isländische
  Sitten  angepaßt;  also  auf  die  Sitten  eines  Volks,  das
noch  viele  Kennzeichen  eines  höchst  unkultivirten  Zustandes
trägt.  Doch  sind  sie  im  Ganzen  genommen  nicht  schlechtere
Christen,  als  sich  selbst  auch  von  unseren  Voreltern  aus
manchen  Ueberbleibseln  unserer  Synodalschlüsse  uud  der  für
unsere  Kirchen  gehdrigen  Kapitel  der  Bischdfe  vermuthen  läßt.