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12)  C.  A.  Fabrotti  notae  perpetuse  in  collectionem
Balsamonis.  p.  1377.  eto.  Et  Leunclavii,  L.  II.
notarum  in  paratitla.  p.  1421.  etc.

Es  ist  nicht  zu  läugnen,  daß  es  bei  dieser  ganzen  Sammlung
  ekwas  allzu  eilfertig  zugegangen,  daß  weder  die  gewaͤhlten
  Lesearten  noch  die  beigefuͤgten  Uebersetzungen  die
besten  sind,  daß  in  den  Anmerkungen  fast  gewoͤhnlich  das
angetroffen  wird,  was  man  nicht  wissen  wollte,  weil  man
es  bei  einer  auch  nur  mittelmäßigen  Kenutniß  der  alten
Kirchenakten  schon  längst  wußte,  hingegen  das  wichtigere,
seltenere,  eigentlich  historisch  erläuternde  fast  ganz  vermißt
wird.  Unterdeß  ist  vieles  hievon  mehr  Fehler  der  Zeit,  als
besonderer  Fchler  dieser  Sammlung,  und  so  viel  unbrauchbares
  auch  dieser  zweite  Theil  enthält,  so  ist  doch  allein  die
collectio  canonum  Johannis  Scholastici  hinreichend,  denselben
  unentbehrlich  zu  machen.  Von  Alerius  Aristenus,  Simeon
  und  Arsenius  ist  weiter  fast  kein  anderer  Gebrauch
zu  machen,  als  daß  man  ungefähr  sieht,  was  für  Synodalschlüsse,
  was  für  epistolae  canonicac  Patrum  zu  ihrer
Zeit  hauptsächlich  im  Gang  gewesen.  Man  sieht  aber  auch
das  nur  ungefähr,  weil  sich  bei  Untersuchung  ihrer  Arbeiten
deutlich  zeigt,  wie  flüchtig  und  der  Hauptsachen  unkundig  sie
alles  veranstaltet  haben,

II.

Guil.  Beveregii  Synodicon  sive  Pandectae  Canonum
SS.  Apostolorum  et  Conciliorum  ab  Ecclesia  Graeca
  receptorum,  nec  non  canonicarum  88.  Patrum
Epistolarum,  una  cum  echoliis  antiquorum,  singulis
  corum  annexis  et  scriptie  aliis  huc  spectantibus,
  duorum  Plurima  e  Bibl.  Bodlej,  aliorumqdue