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Indeß  die  Staatsverfassung  der  Kirche  durch  Pseudisidorn
  die  wichtigsten  Veränderungen  litt,  und  das  einmal
ausgestreute  Gift  nach  der  Verschiedenheit  der  Reiche,  wohin
  es  kam,  früher  oder  später  seine  ganze  Wirkungen  aͤusserte,
  so  ereigneten  sich  in  dem,  was  man  zur  eigentlichen
Kirchendisciplin  rechnen  kann,  gleich  wichtige  Abwechslungen,
welche  uns,  nach  dem  Gesichtspunkt  unfrer  Zeiten  betrachtet,
eben  so  unbegreiflich  scheinen  müssen,  und  die  sich  am  Ende
zu  eben  demselben  Erfolg  vereinigten,  welchen  die  Ausbreitung
der  Pseudisidor'schen  Grundsätze  befdrderte.

In  den  altesten  Zeiten  der  chrisilichen  Kirche  war  es  um
das  Bußwesen  eine  höchst  einfache,  kunstlose  Sache,  die  sich
ohne  viele  Regeln  und  ohne  ängstliche  Erdrterung  mannichfaltiger
  Fälle  sehr  leicht  bestimmte.  Eine  religidse  Gesellschaft,
die  sich  unter  den  Augen  verleumderischer  Verfolger  bildet,
kann  nicht  aufmerksam  genug  auch  über  dem  außern  Schein
einer  vollkommenen  Unsträflichkeit  wachen.  Jedes  Verbrechen
eines  einzelnen  Mitglieds  wird  von  dem  Verfolger  als  Verbrechen
  der  ganzen  Gesellschaft,  als  Wirkung  der  Gesellschaft
angesehen,  und  wenn  es  den  Stiftern  einer  solchen  Verbindung
  um  eine  glückliche  Fortdauer  derselben  zu  thun  ist,  so
müssen  sie  auch  in  dieser  Rücksicht  höchst  mögliche  Reinigkeit
  der  Sitten  bei  den  Mitgliedern  der  Gesellschaft  zu  erhalten
  suchen,  weil  Beispiele  nirgends  ansteckender  sind,  als  wo

Spittler's  fsämmtl.  Werke.  I.  Bd.  13