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sich  Menschen  so  nahe  mit  einander  vereinigen,  daß  sie  sich
gleichsam  als  Bruͤder  ansehen.

Wenn  auch  nur  diese  zwei  bemerkten  Umstaͤnde  bei  der
ersten  chrisilichen  Kirche  Statt  gehabt  hätten,  so  läßt  sich
leicht  vermuthen,  daß  strenge  Behauptung  einer  genauen  Kirchenzucht
  äußerst  nothwendig  seyn  mußte,  und  daß  ärgerlich
lasterhafte  Personen  nicht  als  Mitglieder  der  Gemeine,  noch
weniger  als  Lehrer  und  Vorsteher  derselben  geduldet  werden
konnten.  Aber  noch  kam  hinzu,  daß  selbst  auch  eigentlicher
Zweck  dieser  neuen  Gesellschaft  immer  mehrere  Besserung  des
Lebens  war,  und  daß  die  jüdischen  Ideen  von  Kirche  und
Erkommunikation  ohne  einigen  Zweifel  angenommen  und  auf
die  neue  Verfassung  übergetragen  wurden.  In  diesen  ersten
Zeiten  war  also  die  Sache  bald  abgethan.  Die  Brüder  machten
  dem  Verbrecher  Vorstellungen,  und  der  Lehrer  als  einer
der  Angesehensten  führte  vorzüglich  das  Wort:  schien  die  Ermahnung
  nicht  zu  fruchten,  und  war  das  Verbrechen  von
auffallendem  Aergerniß,  so  erkannte  man  ihn  nicht  mehr  als
Bruder,  er  wurde  von  der  Gesellschaft  ausgeschlossen.  Lange
konnte  es  so  nicht  bleiben.  So  bald  die  Gemeinen  zahlrcicher
und  Verschiedenheit  der  vorkommenden  Fälle  häufiger  wurde,
so  mußte  doch  besiimmt  werden,  welche  Verbrechen  als  so
auffallendes  Aergerniß  angesehen  seyn  sollten,  daß  man  sie
mit  gänzlicher  Ausschließung  von  der  Gesellschaft  bestrafen
müsse,  und  auch  die  Art  der  Wiederaufnahme,  wenn  sie  ja
überhaupt  Statt  haben  sollte,  mußte  bestimmt  werden.

Man  kann,  wie  in  allen  Materien  der  christlichen  Alterthümer,
  so  auch  hier  den  eigentlich  historisch-richtigen  Gang
der  ersten  Entwicklung  nicht  zeigen,  denn  die  Fragmente  von
Nachrichten,  welche  wir  von  einzelnen  Kirchen  haben,  gelten
bloß  von  einzelnen  Kirchen,  weil  gewiß  in  den  frühesten  Zeiten