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Es  war  gewiß  eine  wichtige  Veraͤnderung,  die  nicht  ohne
Schwierigkeit  ausgefuͤhrt  werden  zu  koͤnnen  schien,  daß  jetzt
so  viel  haͤufigere  und  zum  Theil  sehr  beschwerliche  Kirchenstrafen
  eingefuͤhrt,  und  Verbrechen,  welche  die  Kirche  bisher
gar  nicht  geahndet  hatte,  jetzt  mit  zwei-  und  dreijähriger
Poͤnitenz  bestraft  werden  sollten.  In  den  Klöbstern  war
aber  solche  Weise  schon  vorher  aufgekommen,  und  die  Laien
sollten,  wenn  es  möglich  waͤre,  nach  und  nach  so  fromm  gemacht
  werden,  als  die  Moͤnche.  Cummian,  ein  irrlaͤndischer
  Moͤnch,  hatte  kurz  vor  Theodorn  de  ·  poenitentiarum
mensura  geschrieben,  und  fast  ein  Jahrhundert  vor  Cummian
  schrieb  der  beruͤhmte  Abt  des  burgundischen  Klosters
Lisieur,  Columban,  ein  eigenes  poenitentiale  *),  das  durch
die  Autoritaͤt  seines  Namens  bald  in  mehrern  Kloͤstern  eingefuͤhrt
  wurde.

4.

Schien  nicht  die  Kirche  im  siebenten  Jahrhundert  beinahe
  froͤmmer  werden  zu  wollen,  als  sie  selbst  in  den  Zeiten
  ihrer  ersten  bedrängten  Tage  war?  So  umständliche
Nachricht  von  allem  Thun  und  Lassen  war  wohl  von  kei-Sammlung

  von  Kirchenverordnungen  des  Theodor  bekannt:  aber
diese  beiden  Ausgaben  enthalten  vielmehr  verschiedene  Fragmente
aus  Theodor's  Bußbuch,  als  das  Bußbuch  selbst,  und  überdieß
Fragmente,  welchen  noch  eine  große  Menge  unächter  Stellen  beigemischt
  ist.  s.  Muratori  Antidq.  Hal.  Tom.  V.  pag.  712.
Man  kann  bei  einer  solchen  Beschaffenheit  dieser  ältesten  Stücke
von  Mönirentialien  aus  eigener  Vergleichung  gar  nicht  urtheilen,
wie  weit  Theodor  dem  Johann  gefolgt  senn  mag.

·  Es  findet  sich  in  Holstenür  collect.  regularum;  in  Patrik  Flemming's
  Ausgabe  aller  Werke  Columban's,  Löwen  1667.  und  in
der  bibl.  PP.  Lugdun.  Tom.  Xll.  pag.  1.  Cummian's  Schrift
ist  in  eben  diesem  Theil  der  bibl.  PP.  das  dritte  Stück.