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das  war  doch  einmal  angenommen,  daß  man  im  Fegfeuer
am  Leibe  buͤßen  muͤßte,  was  man  nicht  auf  dieser  Welt
abgethan  habe.  ·

Ein  großer  italiaͤnischer  Gelehrter  macht  von  dem  Poͤ-nitenzwesen
  dieses  Zeitalters  folgende  treffende  Vorstellung.
Der  Pater  Beichtiger  hatte,  wenn  das  Beichtkind  vor  seinem
Stuhl  erschien,  das  poenitentiale  aufgeschlagen  vor  sich
liegen,  Dinte,  Feder  und  Papier  zur  Seite.  Bei  jedem
Gestaͤndniß  des  armen  Suͤnders  wurde  nachgeschlagen,  was
dieses  peccatum  koste,  sogleich  die  Summe  von  Fasten  und
Pfalmlesen  aufgeschrieben,  und  durch  eingestreute  Fragen
wurden  der  Geständnisse  imimer  mchrcre  gemacht,  also  auch
die  Reihe  der  summirenden  Theile  immer  vergrößert,  und
wenn  denn  das  Beichtkind  bis  auf  den  Grund  der  Seele  sich
ausgeleert  hatte,  so  zog  der  Herr  Priesier  seine  Summe  —
und  siehe  da  kamen  oft  bei  einer  mäßigen  Beichte  zwei,  dreihundert
  Jahre  Poͤnitenzfasten  heraus.  Das  könnte  kein
Karthäuser  aushalten.  Also  die  Summe  zu  Geld  gemachr,
und  bei  diesem  Geldanschlag  mußte  man  in  allweg  auf  den
Mann  Rücksicht  nehmen,  den  man  vor  sich  hatte.  Solche
Geldäquivalente  waren  beiden  Partien  so  angenehm,  daß
bald  alle  andere  Büßungen  abkamen.  Der  Reiche  bezahlte
für  ein  Jahr  Pönitenz  26  Solidos,  vielleicht  etwas  mehr,
vielleicht  etwas  weniger,  nach  Landesherkommen.  Den  Armen
  dispensirte  man  für  drei  Solidos,  oder  wenn  er  gar
kein  Geld  hatte,  so  besaß  er  vielleicht  doch  ein  liegendes
Gut,  welches  er  der  Kirche  schenken  konnte,  und  die  Kirche
war  großmüthig  genug,  ihm  die  Nutznießung  zu  lassen.  Der
Moͤnch  konnte  nun  wohl  keine  solche  fromme  Jahlungen
leisten,  von  der  Sündenlast  mußte  er  doch  auch  frei  werden,
und  Geld  hatte  er  nicht  zu  bezahlen,  er  ließ  also  seine  Poͤnitenzjahre
  auf  eine  gewisse  Anzahl  von  Geisselungen  reduci-