294
litten  hätten,  als  sie  zu  leiden  udthig  gehabt  haben  würden,
einen  Schatz  von  Verdiensten  ausmache,  zu  welchem  die
Kirche  den  Schlüssel  habe,  und  jedem,  dem  gute  Werke
nothwendig  seyen,  um  Sünden  damit  zuzudecken,  mit  einer
hiureichenden  Quantität  gegen  die  Gebühr  aufwarten  könne  2).
Man  hatte  bei  dem  Aufkommen  der  Pönitentialbücher  und
der  hochst  ärgerlichen  Sündenredemtionen  geglaubt,  der  Zerfall
  der  Kirchendisciplin  könne  nicht  höher  steigen.  Man
hatte  es  sich  recht  angelegen  seyn  lassen,  das  Fasten  und
Plsalmsingen,  oder  wo  möglich  das  böffentliche  Poͤnitenzthun
wiederherzustellen,  und  doch  war  alles  noch  erträglich  gegen
der  Periode,  wo  die  Kreuzindulgenzen  und  der  Jubelablaß
aufkamen.  Jetzt  bekam  man  nicht  nur  für  vergangene
Sünden  Absolution,  sondern  auch  für  zukünftige;  jetzt  forderte
  man  nicht  mehr  wahre  Reue  und  Betrübniß  über  das
Begangenc,  das  doch  so  viel  mglich  bei  den  alten  Sündenredemtionen
  nie  ganz  vergessen  worden  war,  sondern  das
Kreuz  auf  der  Schulter  schuf  den  Sünder  zum  Heiligen
um;  und  weil  man  doch  die  gar  zu  unverkennbare  Lehre  des
Evangeliums  und  der  gesunden  Vernunft  von  der  nothwendigen
  Betrübniß  des  Menschen  nicht  ganz  aufgeben  konnte,
so  sieng  man  an  zwischen  Contrition  und  Attrition  zu  unterscheiden,
  sich  zu  zanken,  ob  nicht  auch  letztere  hinreichend
sey,  und  aus  der  Attrition  machten  sie  endlich  ein  Ding,
das  man  überall  auch  bei  dem  rohesten  Sünder  finden  konnte.
Die  Geschichte  des  Jubelablasses  ist  vollends  die  Krone  der

*)  Morin.  L.  X.  c.  3#1#.  hält  den  Alerander  von  Hales  fuͤr  den
zcrsien  Erfinder  dieser  feinen  dogmatischen  Fiktion.  Der  Engländer
  trug  sie  nur  als  wahrscheinlich  und  noch  halb  zweiselnd
vor:  sein  Zeitgenosse  in  Teutschland,  Albert  der  Große,  wußte
die  Sache  schon  ganz  gewiß.  v.  Albert  in  quart.  dist.  20.  art.  16.