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K.  11.

Auf  zwei  Hauptmomente  kommt  es  an,  um  aus  dem
großen  Haufen  meist  mittelmaͤßiger  und  schlechter  kanonischer
Sammlungen  des  zehnten  und  eilften  Jahrhunderts  die
merkwuͤrdigern  auszusondern,  und  selbst  bei  diesen  wieder  zu
bestimmen,  was  ihnen  fuͤr  den  pragmatischen  Zusammenhang
der  Geschichte  den  vorzuͤglichsten  Werth  giebt.

Pseudisidor's  Wirksamkeit  haͤngt  großentheils  von  dem
mehr  oder  weniger  ab,  das  von  seinen  Dekreten  den  neuen
kanonischen  Sammlungen  beigemischt  wurde.  Chronologische
Sammlungen  wurden  in  diesem  Zeitalter  fast  gar  nicht  mehr
gebraucht,  denn  außerdem,  daß  ohnedieß  das  ältere  Buch
meistens  von  dem  neuern  verdrängt  wird,  so  waren  die
nach  Materien  geordneten  Collectionen  für  den  täglichen  fertigern
  Gebrauch  weit  geschickter,  und  eine  Collectio  canonum
war  selbst  in  dunkeln  und  ungelehrten  Jahrhunderren  ein
eben  so  nothwendiges  Buch,  als  breviarium  und  missale.
Eine  Sammlung,  welche  viel  aus  Pfeudisidorn  enthält,  zeigt
sich  also  als  Dokument  und  als  Mittel  der  geschehenen  Ausbreitung
  des  neuen  Kirchenrechts,  und  die  literarische  Geschichte
  dieser  Ausbreitung  wird  doch  seit  dem  Ende  des
neunten  Jahrhunderts  ein  Hauptgesichtspunkt  der  Historie
des  kanonischen  Rechts.  Hat  vollends  eine  solche  Sammlung
  auch  auf  Gratian's  Dekret  Einfluß  gehabt,  ist  sie  selbst
oder  eine  ihrer  Copien  von  Gratian  gebraucht  worden,  so
ist  sie  auch  noch  in  Ansehung  des  Ziels  merkwürdig,  auf
das  wir  jetzt  hineilen.“  Alles,  was  uns  Entstehung  und  Beschaffenheit
  dieser  so  merkwürdigen  Arbeit  aufklären  kann,
ist  nicht  nur  für  eine  immer  forgfältigere  Kritik  derselben
wichtig,  sondern  kann  auch  die  Entstehung  der  besondern
Beschaffenheit  und  Einrichtung  derselben  erläutern.