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Die  Sammlung  des  Regino,  Abts  zu  Pruͤm,  ist  unter
den  gedruckten  Sammlungen  die  älteste.  Sie  ist  schwerlich
vor  dem  Jahr  gob  gemacht  worden,  denn  cap.  448  und
449  kommen  ein  paar  Brief-Formeln  vor,  welche  von  diesem
  Jahr  sind.  Sie  theilt  sich,  wie  schon  Martin's  von
Bergen  Sammlung,  in  zwei  Bücher,  1)  de  personis  et
rebus  ecclesiasticis,  2)  de  laicis.  Die  Synodalfragen,
welche  gleich  zu  Anfang  des  ersten  Buchs  dem  Bischof  für
die  Visitirung  seines  Sprengels  vorgeschrieben  werden,  sind
ein  viel  älteres  Stück,  das  schon  in  Hinkmar's  Kapitcn
vorkommt.  Ebenso  auch  die  im  fünften  Kapitel  vorkommenden
  Fragen,  welche  gleichfalls  aus  einem  altern  längst  vorhaüdenen
  Kirchenformularbuch  genommen  seyn  mögen.

Seine  Beweiöstellen  sind  nicht  allein  aus  Schlüssen  der
Concilien,  aus  Schreiben  dmischer  Bischöfe  und  Stellen
der  Kirchenvater  genommen,  sondern  auch  aus  dem  unter
Anianus  Namen  bekannten  breviarium,  aus  den  Kapitularien
  der  fränkischen  Könige,  den  Gesetzen  der  Burgunder  und
Ripuaricr.  Er  hat  diese  Quellen  nicht  selbst  benätzt,  sondern
materienweise  geordnete  Sammlungen  schon  vor  sich  gehabt,
welche  ei  tapfer  ausschrieb.  Die  Ballerini  (de  antiq.  canon.
collect,  pag.  272.)  haben  in  der  Vatikanischen  Bibliothek
eine  solche  Sammlung  entdeckt,  welche  gewiß  anderthalb
Jahrhunderte  älter  ist  als  Regino,  und  aus  welcher  Regino
ganze  Kapitel  abschrieb.  Aus  Pseudisidorn  hat  er  nur  wenig,
  denn  jene  ältere  Sammlungen,  welche  seine  Hauptquellen
  waren,  hatten  noch  gar  nichts  aus  demselben,  und
was  er  aus  eigener  Kenntniß  der  Quellen  beimischt,  geschieht
immer  nur  tropfenweis,  denn  auch  von  den  Kapitularien
hat  er  nicht  so  viel,  als  man  in  einer  Sammlung  erwarten