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seiner  Lebensbeschreibung  gedenkt  des  Werks  gar  nicht,  ungeachtet
  er  andere  kleinere  Aufsätze  desselben  umständlich  anführt.
  Sigebert  von  Gemblours  erzählt  sowohl  in  seiner
Chronik,  als  in  seinem  Verzeichniß  der  Kirchenschriftsteller
die  Werke  des  Anselm,  und  weiß  doch  von  keiner  Kanonensammlung.
  Ebenso  Johann  von  Trittenheim,  welchem  doch
sonst  wenige  wichtigere  Werke  unbekannt  geblieben  sind.  In
einigen  Handschriften  sind  auch  Dokumente  enthalten,  die
erst  nach  Anselm's  Tod  erschienen,  und  manche  eben  dieser
Handschriften  haben  gar  keinen  Namen  des  Verfassers.

Man  setzt  aber  diesen  beiden  letztern  Gründen  mit  vielem
  Recht  entgegen,  daß  sich  jene  spätern  Dokumente  offenbar
  als  Zusätze  verrathen,  und  daß  das  Ansehen  der  Handschriften,
  welche  den  Anselm  als  Verfasser  angeben,  um  so
entscheidender  seyn  muß,  da  sie  sich  sonst  auch  als  die  richtigsten
  und  bewährtesten  zeigen.  Aus  dem  Stillschweigen
eines  Schriftstellers  zu  schließen,  gegen  ein  posinibes  histotrisches
  Factum  zu  schließen,  wie  die  wirkliche  Auffindung
des  Namens  Anselm  in  den  bewährtesten  Handschriften  ist,
scheint  immerhin  sehr  gefährlich  zu  seyn,  und  hier  kommt
die  Unsicherheit  dieses  Schlusses  zu  vermehren  auch  noch
dieses  hinzu,  daß  die  Stelle  in  der  gleichzeitigen  Lebensbeschreibung
  des  Anselm  noch  kritische  Schwierigkeiten  hat,
Sigebert  und  Johann  vielleicht  einzig  aus  dieser  geschoͤpft
haben,  oder  weil  das  Werk  wenig  außer  Italien  bekannt
wurde,  dasselbe  gar  nicht  kennen  lernen  konnten.  Man
sieht  auch  bei  der  Vergleichung  dieser  streitigen  Kanonensammlung
  mit  obigen  zwei  unbezweifelten  Schriften  des  Anselm,
  daß  sich  der  Verfasser  hier  und  dort  immer  auf  die
nehmlichen  Kirchengesetze  bezieht,  auf  päbstliche  Schreiben  bezieht,
  welche  dieser  Kanonensammlung  ganz  allein  eigen  sind.