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stell  forderte  ihn  dazu  auf.  Es  gilt  ganz  von  ihr,  was  von
Vonizo's  Sammlung  gesagt  worden  ist,  und  da  man  schon
einmal  weiß,  nach  welcher  Methode  damals  gewöhnlich  war,
acht  Bücher  besonderer  Materien  über  das  kanonische  Recht
zusammenzubringen,  so  ist  es  nicht  der  Mühe  werth,  den
summarischen  Inhalt  derselben  anzuzeigen.

20.
Ueber  den  Sammlungen  des  Yves  von  Chartres,
oder  wenigstens  über  einer  derselben,  ist  Streit.  Yve  von
Beauvais,  denn  dieß  ist  sein  Vaterland,  war  ein  Schüler
des  berühmten  Lanfrank,  und  wurde  im  Jahr  1092  von
Pabst  Urban  II.  zum  Bischof  von  Chartres  ordinirt,  in  wel,
cher  Stelle  er  sich  unter  manchen  Schwierigkeiten  bis  an
seinen  Tod  im  Jahr  1117  bcehauptere.  Man  hat  zwei
Sammlungen  von  ihm;  die  größerc,  ihr  Titel  ist  Decretum,
wird  ihm  von  Niemand  streitig  gemacht.  Wegen  der  zweiten,
  Pannormia,  ist  man  durch  eine  Stelle  des  Vincenz
von  Veauvais  irre  gemacht  worden.  Dieser  sagt,  datz  Hugo
von  Chalons  aus  dem  großen  Werk  einen  Auszug  gemacht
wabe,  unter  dem  Titel  Summa  Decretorum  Ivonis;  weil
nun  die  Pannormie  einem  Auszug  ähnlich  sah,  so  mußte
sie  dem  Hugo  zugeschrieben  werden.  Doch  es  war  kaum
mehr  als  Achnlichkeit  des  äußern  Ansehens,  die  Pannormie
war  nehmlich  kleineres  volumen  als  das  Dekret:  in  der  innern
  Einrichtung  aber  verhalten  sie  sich  gar  nicht  wie  Hauptwerk
  und  Auszug,  und  keine  einzige  Hauoschrift  hat  Hugo's
Namen,  alle  nennen  den  Jvo,  wenn  sie  je  einen  Verfasser
nennen.  Mag  also  Hugo  von  Chalons  einen  Auszug  gemacht
  haben,  die  Pannormie  isi  dieser  Auszug  gewiß  nicht:
wahrscheinlich  ist  Hugo's  Arbeit,  nicht  zu  unserm  Verlust,
verloren  gegangen.