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Von  Yvo's  Werken  gilt  der  größte  Theil  dessen,  was
wir  von  Burkard  gesagt  haben.  Ein  gelehrter  Großsprecher,
der  die  Canones  Conciliorum  und  die  Kirchenväter  gelesen
haben  will,  und  beide  doch  nur  fast  einzig  aus  vorhergehenden
  Sammlungen  kennt.  Regino  und  Burkard  sind  die
zwei  Cssternen,  aus  welchen  er  schöpft:  alle  Fehler  also,  welche
  besonders  der  letztere  mit  Absicht  oder  aus  Nachläßigkeit
seinem  Werk  eingemischt  hat,  sind  durch  ihn  fortdauernd  erhalten
  und  zum  Theil  vermehrt  worden.  Was  er  dem  aus
Regino  und  Burkard  genommenen  von  seinem  eigenen  noch
beifügt,  ist  meistens  nur  das  für  seine  Zeiten  ganz  nothwendige.
  Der  Schüler  Lanfrank's  ikonnte  die  Gelegenheit
nicht  übersehen,  den  Berengar  als  Ketzer  auszuzeichnen;  daher
  kommen  im  zweiten  Theil  des  Dekrets  Aktenstücke  gegen
Berengar's  Jrrthümer,  und  die  Vermehrungen,  welche  seine
Sammlung,  verglichen  mit  den  vorhergehenden  Sammlungen,
aus  dem  roͤmischen  Recht  erhielt,  waren  jetzt  für  sein  Zeitalter
  recht  wichtig,  denn  das  Studium  des  romischen  Rechts
war  schon  zu  seiner  Zeit  so  wieder  aufgelebt,  daß  auch  kein
Geistlicher  desselben  entbehren  konnte  *).

4.  z1.

Welch'  ein  fades  Geschäft  in  der  Geschichte  der  Literatur
irgend  ciner  Wissenschaft,  sich  durch  Zeiten  durcharbeiten  zu
müssen,  wo  Kompendium  aus  Kompendium,  Sysiem  aus

*)  Schon  dem  Lanfrank  bemerkt  es  sein  Lebensbeschreiber  Ario
Crispinus  zum  vorzüglichen  Lol,  daß  er,  nach  der  Weise  der
Italiäner,  der  Gesetze  kundig  gewesen  sey.  Wie  allgemein  zu
Wvol's  Zeiten  die  Kenntniß  und  der  Gebrauch  deg  römischjustinianischen
  Rechto  gewesen  sey,  erhellt  unter  andern  Geschichten.
einzelner  französsscher  Provinzen  vorzüglich  auch  aus  Ilistoire  de
Languedooc  Tom.  I.  pag.  44,  eio.