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Die  Schriftsteller,  welche  als  Zeugen  gelten  können,  müssen
nach  der  Natur  der  Sache  bei  jeder  einzelnen  Periode  und
bei  jeder  einzelnen  Hauptrevolution  angegeben  werden,  sie
können  sich  nicht  über  das  Ganze  erstrecken,  und  da  durch
die  ganze  Geschichte  des  Mittelalters  hindurch  Kirchen  =  und
Staatsgeschichte  so  vermischt  sind,  als  beide  Gesellschaften
damals  es  selbst  waren,  so  sind  auch  keine  eigene  allgemeine
Sammlungen  der  Schriftsteller  möglich.

Zu  den  Documentensammlungen,  welche  sich  auf  die
allgemeine  Kirchengeschichte  beziehen,  gehoͤren  vorzuͤglich  die
großen  Conciliensammlungen.  In  ihnen  findet  man
auch  alle  Briefe  der  Päbste  sammt  Lebensbeschreibungen  derselben,
  manche  andere  wichtige  Urkunden,  welche  die  politischen
  Verfassungen  der  Kirche  betreffen  *).

Gute  Liturgien  sammlungen  sind  eben  so  nützlich,
wenn  wir  sie  nur  erst  hätten).

Die  Urkunden,  welche  die  politischen  Rechte  oder  Ver-»)

  Die  neueste  Sammlung  ist  die  Venedigsche  von  Mansi.
Der  28ste  Foliant  derselben,  derletzte,  welcher  bisher  erschienen
ist,  geht  bis  auf  das  Jahr  1431.

Die  Mansische  Sammlung  ist  eine  revidirte,  vollständigere
Ausgabe  der  Coletischen,  welche  Venedig  1728  in  25  Folianten
  erschien  Coleti  revidirte  und  supplirte  die  Sammlung,
welche  der  Jesuit  Labbe,  Paris  1674  in  18  Folianten  herausgegeben
  hatte.

Harduin's  Ausgabe  (Paris  1212,  12  vol.  fol.)  ist  wegen  der
Untreue  des  verfälschenden  und  verstümmelnden  Herausgebers
verdächtig.  Schade  für  die  herrlichen  indices,  wodurch  sie  so
brauchbar  wärel!

*  )  Historischkritische  Anmerkungen  über  die  Liturgiensammlungen
  überhaupt,  und  besonders  über  Henaudot  Collectio
LIiturgiarum  Orientalium,  Paris  1716,  4.

Assemanni  (los.  Al.)  Codex  liturgicus  Ecclesiae
universae.  Bom.  1749,  4,  13  Tom.