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aber  von  diesen  zehen  hatte  keiner  dem  andern  etwas  zu  befehlen,
  und  selbst  auch  diese  zehen  waren  weit  noch  nicht  gesetzmäßige
  Herrn  ihrer  Mitbrüder,  alle  ihre  Rechte  waren
nur  Observanz.

Diese  hierarchische  Eidgenossenschaft  aber  würde  sich  schwerlich
  so  gebildet  haben,  wenn  nicht  äußerer  Drang  die  Christen
  gleich  anfangs  zum  Jusammenhalten  genöthigt  hätte,
und  wenn  nicht  dieser  Geist  der  Consociation,  zu  dessen  Nährung
  die  damalige  Dogmatik  sehr  viel  beitrug,  durch  das  Synodenhalten
  geleitet  worden  wäre.

Man  sindet  nehmlich  seit  der  Mitte  des  zweiten  Jahrhunderts,
  daß  die  Bischdfe,  sobald  irgend  etwas  von  gemeinschaftlicher
  Wichtigkeit  zu  entscheiden  war,  aus  der  ganzen
Nachbarschaft  zusammen  kamen,  und  gemeinschaftlich  sich  darüber
  besprachen.  Man  machte  Verordnungen  wegen  der
Kirchengebräuche,  verglich  auch  Streitigkeiten  einzelner  Gemeinen
  gegen  einander,  sprach  mit  einander  vom  Glauben,
und  von  diesem  und  jenem,  der  mit  einer  neuen  Lehre  oder
mit  einem  neuen  Wort  zum  Vorschein  gekommen  war.  Durch
diese  öftere  Versammlungen  die  wahrscheinlich  zuerst  in  Kleinasien
  eine  gewisse  rechtliche  Form  erhielten,  bekamen  gewisse
Bischöfe  in  kurzem  eine  sichtbare  Ueberlegenheit  über  die  andere,
  und  so  wenig  diese  Synoden  gleich  seit  ihrem  Ursprung
zu  Wiederherstellung  des  öffentlichen  Wohls  und  Kirchenfriedens
  beitrugen,  vielmehr  mit  jedem  Jahrhundert  immer  schlimmere
  Folgen  hatten,  so  blieb  man  doch  auf  der  einmal  betretenen
  Bahn.  In  der  nachfolgenden  Periode  konnte  man  alsdenn
  noch  deutlicher  sehen,  wie  sehr  durch  sie  die  Entwicklung
  der  Hierarchie  beschleunigt  wurde.

Schon  aber  zu  Ende  des  zweiten  Jahrhunderts  zeigte
sich  ein.  auffallendes  Beispiel,,  wie  sehr.sich  die  alten  Zeiten

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