66

alle  Gesetze  zum  Vortheil  der  Christen  wieder  her,  sondern

noͤthigte  auch  manche  Verfolger  derselben,  die  von  ihnen

zerstoͤrten  Kirchen  auf  ihre  Kosten  wieder  aufzubauen.  Theodos,

  der  durch  eine  gewisse  Art  historischer  Verjaͤhrung  den

Namen  des  Großen  hat,  gab  geschaͤrfte  Strafgesetze  gegen

die  heidnische  Religion,  und  noch  heftigere  Verfolger  waren
zos  seine  Soͤhne  Arkadius  und  Honorius,  unter  welchen  sich

das  Roͤmische  Reich  fuͤr  bestaͤndig  in  den  Orient  und  Occident

  theilte.

g.  22.
Ausbreltung  der  Cbristlichen  Religion  außer  dem  Roͤmischen
Reich.  Viertes  Jahrhundert.

Indeß  die  Christliche  Religion  im  Rdmischen  Reich
durch  Gewalt  und  Gesetze  immer  herrschender  wurde,  so
breitete  sie  sich  auch  außer  demselben  aus,  und  die  Majestät
  des  Rdmischen  Reichs  gab  ihr  einen  Glanz,  der  auch
barbarische  Nationen  herbeizog.  Ohnedieß  durfte,  wie  man
in  Armenien  und  Iberien  sah,  manches  schon  ehedem
ausgestreute  Saamkorn  hie  und  da  nur  aufgehen.  Fast  ohne
weitere  Bemühungen,  wie  allein  die  Zeit  zur  Reife  bringt,
bildete  sich  da,  wo  anfangs  bloß  einzelne  Christen  waren,
eine  ganze  Christliche  Kirche,  und  der  verfolgte  Christliche
Ketzer,  welchen  man  im  Romischen  Reiche  nicht  mehr  dulden
  wollte,  war  meist  entweder  erster  Pflanzer  oder  Vollen
der  dieser  Kirche.  -

Selbst  die  Kaiser  rechneten  es  schon  zur  Politik,  keinem
  Volk  Sitze  im  Roͤmischen  Reich  einzuraͤumen,  wenn
es  sich  nicht  zur  Christlichen  Religion  wandte,  und  Valens
gab  den  hervordraͤngenden  Gothen  unter  keiner  andern
Bedingung  Länder  disseits  der  Donau,  als  daß  sie  seiner
Religion  würden.