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dkumenische  Synoden  beschleunigt;  Synoden,  welche  der
Kaiser  selbst  an  alle  Bischoͤfe  seines  Reichs  theils  unmittelbar
  theils  mittelbar  ausschrieb,  bei  deren  Sitzungen  entweder
er  selbst  oder  seine  Minister  gegenwaͤrtig  waren,  deren  Schluͤsse
durch  sein  Ansehen  in  Reichsgesetze  verwandelt  wurden.
Ueberhaupt  war,  seitdem  selbst  der  Kaiser  ein  Christ
geworden,  der  Christliche  Bischof  ein  viel  wichtigerer  Mann
als  vorher,  der  Einfluß  der  Großen  unter  ihnen  auf  den
ganzen  Zustand  der  Regierung  viel  bedeutender,  und  bei  diesen
  eben  deswegen  auch  die  Begierde  viel  reger,  ihrer  Kirchenverfassung
  die  Form  und  Bestimmtheit  der  weltlichen
Verfassungen  zu  geben,  welche  sie  kannten.  Der  freie  Zutritt
  zu  der  Person  des  Kaisers  oder  des  Statthalters,  die
vermehrken  Reichthümer  ihrer  Kirche,  der  große  Haufen  von
Geisilichen,  der  nach  und  nach  unter  ihnen  stand,  die  mannichfaltigen
  und  oft  so  spitzfindigen  Religionsstreitigkeiten,
in  welche  sie  verwickelt  wurden,  das  alles  nebst  noch  mehreren
  Umständen  'traf  zusammen,  ihnen  in  kurzem  eine  nach
der  ersten  Kirchenverfassung  fast  unkennbare  Oberherrschaft
zu  verschaffen.
WUnerwartet  bekamen  diese  drei  vornehmsten  an  einem  vierten,
  dem  Bischof  von  Constantinopel,  einen  sehr  mächtigen  Nebenbuhler,
  der  alle  die  Vorkheile  zum  Theil  noch  reichlicher  benutzen
  konnte,  wodurch  sie  sich  gehoben  hatten,  und  gewiß  unter
allen  am  ehesten  Pabst  geworden  wäre,  wenn  irgend  ein
Residenzbischof  bis  zum  vollendeten  Pabst  nicht  nur  für  sich
emporsteigen,  sondern  seine  ganze  Würde  erheben  könnte.
Schon  auf  der  Synode  von  Constantinopel  wurde  die  Verordnung
  gemacht,  daß  der  Bischof  von  Neurom  sogleich  nach
dem  von  Altrom  den  Rang  haben  solle,  und  auf  der  Synode  zu
Chalcedon  wurde  ihm  endlich  auch  ein  sehr  ansehnlicher  Spren-