86
Geistlichen  schriftlich  ohne  alle  weitere  Zeugen  und  ohne  besonders
  bestimmte  Worte  vorgezeigt  wurde.

Nichts  war  einer  gewissen  damals  herrschenden  Frdmmigkeit
  mehr  entgegen,  als  die  Römischen  Gesetze  gegen  die
Ehlosigkeit;  diese  wurden  also  aufgehoben,  so  sehr  auch  ein
wichtiger  Theil  des  öffentlichen  Wohls  darauf  beruhte.

Constantin  selbst  war  Schmeichler  und  Despot  der  Bischöfe;
  nicht  der  einzige  Fall  in  der  Geschichte,  daß  beides
in  einem  zusammentrifft.  Die  kurze  unglückliche  Periode
aber,  da  ihnen  Julian  alle  ihre  Rechte  wieder  nahm,  konnte
kaum  in  einigen  Betracht  kommen.  Die  Kirche  gewann  nach
dieser  schnell  vorüber  eilenden  Trübsal  mehr  Ehre  als  vorher.
  Die  großen  Bischöfe  erhielten  nach  und  nach  völlig
gleiche  Vorrechte  mit  den  großen  Statthaltern;  um  so  unvermeidlicher
  aber  mengte  sich  der  Kaiser  in  die  Bischofswahlen,
  und  die  Besetzung  der  großen  Stellen  hieng  endlich  fast
einzig  von  seiner  Willkühr  ab.

#.  30.
Besonderes  politisches  Verhältnih  des  Römischen  Bischofs.

Im  Occident  aber  ist  besonders  das  Verhältniß  des  Rö,
mischen  Bischofs  zum  Herrn  von  Rom  und  zum  Könige  von
Italien  sehr  merkwürdig.  Ungeachtet  aller  Ehre,  welche  der
Rdmische  Bischof  bisweilen  genoß,  blieb  er  doch  immer  Unterthan.
  Seine  Einwilligung,  wenn  eine  dkumenische  Synode
  zusammengerufen  werden  sollte,  war  nicht  votzüglicher
nöthig,  als  die  Einwilligung  der  übrigen  Patriarchen,  und
es  war  nicht  sowohl  Einwilligung,  die  er  gab,  als  Antwort
auf  eine  geschehenc  höfliche  Notification  oder  auf  cin  vorgängig
  abgefordertes  Gutachten.  Manchmal  mußte  der  Roͤmische
  Bischof  noch  lange  bitten,  bis  der  Kaiser  endlich  aus