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allen  seinen  Provinzen  seines  Reichs  eine  Synode  zusammenrief.


Dem  Kaiser  oder  seinem  Statthalter  mußte  er  vor  Gericht
  stehen,  und  wie  jeder  andere  Minister  zu  Verschickungen
  und  Untersuchungen  sich  brauchen  lassen.  Kann  aber  eine
übertragene  Commission  als  Beweis  eigener  Macht  gelten?

Mancher  von  ihnen  sprach  oft  wohl  auch  bei  feierlichen
Gelegenheiten  mit  einer  solchen  biblischen  Phraseologie,  als
ob  nichts  auf  Erden  über  ihm  sey;  und  wenn  sollte  es  wohl
einem  solchen  frommen  Stolzhie  und  da  auch  an  Schmeichlern
gefehlt  haben?  Aber  es  wäre  unbillig  gegen  den  Romischen
Bischof,  solchen  einzelnen  Aeußerungen  mehr  zu  glauben  als
demjenigen,  was  aus  dem  ganzen  Ton  seines  übrigen  Betragens
  und  aus  der  unverkennbarsten  Harmonie  aller  Documente
  des  ganzen  Zeitalters  erhellt.

Unter  der  Ostgothischen  Regierung  war  der  Rmische
Bischof  fast  noch  weniger  geachtet  als  unter  der  Römischen.
Wie  Belisars  und  Narses  Waffen  dem  Morgenländischen
Kaiser  das  Erarchat  eroberten,  so  war  er  wieder  nichts  weiter
als  Unterthan  von  diesem,  und  Justinian  übte  besonders  an
Vigilius  sein  Regentenrecht  auf  eine  sehr  grausame  Art  aus.
Ungefähr  fünfzig  Jahre,  ehe  Vigilius  wie  ein  Delinquent  zu
Constantinopel  mißhandelt  wurde,  soll  zu  Rom  der  Satz  behauptet
  worden  seyn,  daß  der  Pabst  außer  Gott  keinen  Richter
habe.

·  5.31.
Staatsverhaͤltniß  der  Kirche  im  Fraͤnkischen  Reich.

Im  Fraͤnkischen  Reich  schien  sich  in  dieser  Periode
noch  wenig  zu  zeigen,  welchen  Einfluß  die  Bischoͤfe  auf  den
Staat  hatten.  Die  Regierung  Chlodowichs  war  gar  zu  sehr
fast  einzig  militaͤrisch,  also  Despotismus  recht  von  der  schlimm-