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das  Recht  mehrerer  seiner  Nachfolger  zweideutig,  also  war
bischöfliche  Salbung  und  Krönung  nothwendig,  um  vor  den
Augen  des  Volks  als  Gottgeweihte  zu  erscheinen.  Der  Koͤ—
nig  demüthigte  sich  vor  dem  Klerus,  um  durch  denselben  die
angesehensten  Familien  sich  verbindlich  zu  machen,  das  Volk
in  Schranken  zu  halten.  Seine  Gesetze  wurden  auf  den  Synoden
  des  Klerus  verbessert,  und  oft  warf  sich  der  König  vor
der  versammelten  Geistlichkeit  seines  Reichs  demüthigbittend
zur  Erde  nieder.  Selbst  der  Adel  mußte  endlich  unter  das
Joch  der  Hierarchie,  und  das  alles  wurde  ohne  Rath  oder
Hülfe  des  Römischen  Oberpriesters  ausgeführt.

Wenn  man  die  Geschichte  des  Verhältnisses  der  Kirche
zum  Staat  in  den  verschiedenen  neuen  Reichen,  welche  sich
in  dieser  Periode  in  Europa  bildeten,  mit  einem  Blick
übersieht,  so  zeigt  sich,  daß  die  Bischoͤfe  in  denjenigen  Staaten,
  wo  Arianismus  die  herrschende  Religion  war,  nie  zu
sehr  großem  Ansehen  gelangten.  Unter  ihnen  war  nicht  die
Eintracht,  nicht  der  rege  Geist  von  Confoͤderation,  der  den
katholischen  Klerus  beständig  in  Bewegung  setzte;  nicht  das
unaufhdrliche  Synodenhalten,  durch  welches  der  katholische
Klerus  allen  einzelnen  Angelegenheiten  so  sinnreich  ein  allgemeines
  Interesse  gab;  nicht  der  schlaue  Correspondenzzusammenhang,
  wodurch  sich  der  katholische  Klerus  bald  aus  der
Nähe,  bald  aus  der  Ferne,  bald  von  Rom,  bald  von  Constantinopel
  her  Hülfe  zu  verschaffen  wußte.

Doch  ist  aber  selbst  der  katholische  Klerus  in  keinem  Reiche
recht  allgewaltig  geworden,  wenn  nicht  die  Könige  selbst,  anfangs
  aus  eigenem  Interesse,  alle  Gelegenheit  dazu  gegeben
hätten.  Das  wenigste  sind  die  Schenkungen  an  Kirchen  und
Klöster,  denn  diese  waren  bei  aller  ihrer  Größe  von  weniger
Bedeutung,  weil  nach  der  damaligen  Ebbe  und  Fluth  von  Läu-