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derbesitzungen  den  Kirchen  und  Kloͤstern  eben  so  viel  geraubt
und  gestohlen  als  geschenkt  wurde.  Aber  wie  oft  veranlaßte
oder  zwang  der  König  den  Bischof  zu  gewissen  Handlungen,
bei  welchen  dieser  das  ganze  Maaß  seiner  durch  Schüchternheit
nicht  zurückgehaltenen  Kräfte  kennen  lernen  mußte.  Ein  Kronräuber,
  der  sich  die  Neigung  des  gemeinen  Volks  zu  erwerben
suchte,  und  vor  den  Bemühungen  seiner  Gegenpartie  noch  nicht
gesichert  war,  begünstigte  die  Bischöfe,  ließ  sich  durch  sie  salben
  und  krönen,  und  alsdenn  dem  Volk  aus  dem  alten  Te.
stamente  beweisen,  daß  der,  welchen  der  Briester  gesalbt  habe,
eben  dadurch  von  Gott  selbst  zum  Könige  erklärt  sey.  Die
Bischöfe  hatten  dieses  kaum  einigemal  gethan,  so  versuchten  sie
für  sich  selbst,  ob  sie  nicht  Könige  ab=  und  einsetzen  könnten,
und  sobald  die  Bisthümer  an  die  angesehensten  Familien  der
Nation  kamen,  sobald  die  Besitzungen  der  Kirche  nicht  mehr
als  bloße  Güterbesitzungen,  sondern  als  Lehen  angesehen  wurden,
  so  gewann  der  Bischof  die  vollen  Rechte  eines  Reichsstandes,
  sein  Einfluß  auf  die  Ruhe  des  Staats  verdoppelte  sich.

Diese  Einführung  des  Lehensystems,  welche  in  den  meisten
  Reichen  eigentlich  erst  in  der  folgenden  Periode  geschah,
hatte  schon  am  Ende  der  gegenwärtigen  manche  ihrer  ersten
Keime  entwickelt.  Einer  der  wichtigsten  dieser  Art  war  der
Ursprung  der  so  genannten  geisilichen  Beneficien,  wie  man
ihn  besonders  in  den  Fränkischen  Staaten  findet.  Zu  Anfang
  des  sechsten  Jahrhunderts  zeigen  sich  die  ersten  Spuren
  derselben.

Alle  Einkünfte  der  Kirche  flossen  nehmlich  seit  alten  Zeiten
  in  eines  zusammen.  Sie  standen  alle  zusammen  unter
der  Aufsicht  des  Bischofs  oder  im  Orient  seit  der  Chalcedo-=nischen
  Synode,  unter  der  Aufsscht  eines  besondern  Oekonomus.
  Was  von  Oblationen  und  Einkünften  der  Kirchen-