91

guͤter  in  diese  Generalcasse  zusammenfloß,  wurde  in  drei  oder
vier  Theile  getheilt.  Einen  Theil  behielt  der  Bischof  für  sich,
ein  Theil  wurde  zum  Bau  der  Kirche,  ein  Theil  zu  Erhaltung
der  Armen,  und  endlich  ein  Theil  zum  Lebensunterhalt  des
übrigen  Klerus  angewandt.  Außer  den  noch  immer  fortdaurenden
  gewöhnlichen  Oblationen  hatte  die  Kirche  Zehnten,
Erstlinge,  eigene  liegende  Güter;  und  man  hatte  auch  für
die  Oekonomie  der  Kirche  den  Gedanken  benutzt,  daß  der
Bischof  als  Priester  angesehen  werden  müßte,  daß  ihm  also  alles
gebühre,  was  den  Priestern  im  alten  Testamenre  zugesplochen
wird.  Wenn  nun,  wie  öfters  geschah,  die  eigene  Administration
  entfernterer  Güter  der  Kirche  beschwerlich  fiel,  so  überließ
  man  dieselbe  einem  gewissen  Geistlichen  für  beständig,  er
sollte  den  Ertrag  genießen,  aber  sie  nicht  an  andere  verleihen
oder  verkaufen  dürfen.

Diese  gering  scheinende  Veränderung  war  fär  jene  Zeiten
  von  größter  Wichtigkeit.  Vorher  stund  es  bei  dem  Bischof,
  wie  viel  er  jedem  seiner  Geistlichen  geben  wollte,  oder
jeder  Geistliche  mußte  sich  gefallen  lassen,  mit  seinen  Mitbrüdern
  sich  in  den  vierten  Theil  der  allgemeinen  Kircheneinkünfte
  zu  theilen.  Jetzt  hatte  er  sein  bestimmtes  Einkommen,
  welches  als  mit  seinem  Amte  unzertrennlich  verbunden
angesehen  wurde.  Die  Gemeinschaft  der  Güter  verlor  sich
nach  und  nach  ganz,  und  wie  in  der  Folge  mit  dem  Besitz
gewisser  Güter  immer  die  Verpflichtung  zu  gewissen  Kriegsdiensten
  verbunden  war,  so  fiel  diese  Verpflichtung  auch  auf
den  Geistlichen,  welcher  gerade  solche  Güter  hatte.  So  wurde
  der  Bischof  und  der  geringere  Klerikus  als  eigener  großer
  Gäterbesitzer  nach  und  nach  Soldat  und  Jäger;  dabei
war  für  die  Theologie  schlecht  gesorgt.