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hier  verloren.  Doch  neigte  sich  nicht  alles  so  sehr  zur  Verschlimmerung
  als  bei  der  Begehung  des  Abendmahls.

Es  war  nehmlich  jetzt  nicht  mehr  gewoͤhnlich,  daß  bei  jeder
  Zusammenkunft  der  Glaubigen  das  Abendmahl  von  allen
genossen  wurde,  man  fieng  an,  etwa  nur  des  Sonntags  Abendmahl
  zu  halten.  Der  Altar  wurde  in  einer  gewissen  Entfernung
mit  Schranken  umgeben,  innerhalb  welche  kein  Laie  sich  wagen
  durfte.  So  nahe  am  Altar  genoß  nur  der  Klerus  das
Sacrament,  den  Laien  wurde  es  von  den  Presbptern  gebracht.
Die  Gebetsformel  bei  der  Consecration  war  vorgeschrieben,
und  nicht  mehr  freie  Andacht  des  Priesters.  Kaum  zwanzig
Jahre  nachdem  das  Christenthum  herrschend  geworden  war,
mußte  schon  Synodalverordnung  (Can.  Antioch.  II.)  gemacht
  werden,  daß  man  in  der  Kirche  auch  bei  dem  Gebet
und  bei  dem  Genuß  des  Abendmahls  zu  bleiben  habe,  und
zu  Anfang  des  sechsten  Jahrhunderts  war  es  wenigstens  in
Gallien  nothwendig,  Gesetze  zu  machen,  daß  doch  jeder  Christ,
au  Weihenachten,  Ostern  und  Pfingsten  das  Abendmahl  genießen
  solle.

Es  war,  als  ob  die  vielen  Oblationen  den  Chrisien  beschwerlich
  geworden  wären,  und  überhaupt  zog  sich  das  Volk
immer  mehr  von  dieser  Religionshandlung  zurück,  je  mysterieuser
  nach  und  nach  die  Begriffe  von  derselben  wurden,
und  je  mehr  man  ihr  nach  und  nach  die  Gestalt  eines  Opfers
gegeben.  Weil  man  aus  der  Handlung  des  heiligen  Abendmahls
  vor  den  Katechumenen  ein  Geheimniß  machte,  so  gewoͤhnte
  man  sich  an  dunkle,  feierlich  nichtssagende  Ausdrücke.
  Verwandlung  des  Brods  und  des  Weins  in  Leib
und  Blut  Christi  wurde  zwar  von  niemand  geglaubt,  aber
die  Kirchenväter  hatten  doch,  wenn  sie  davon  sprachen,  eine
so  bunte  Phraseologie,  vaß  man  ihnen  wohl  alle  Ehre  an-9

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