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nung  überein,  daß  man  nur  einen  Willen  in  Christo  annehmen
  könne,  und  es  fanden  sich  auch  wirklich  mehrere  Stellen,
  daß  orthodore  Vaͤter  so  gesprochen  hatten;  Phraseologie
der  Alten  aber  war  damals  immer  einziges  Kriterium  der
Wahrheit;  welche  hier  sogar  noch  durch  die  Uebereinstimmung

  der  drei  großen  Patriarchen  zu  Rom,  Constantinopel

und,  Alerandrien  außer  allen  Jweifel  gesetzt  wurde.  Diese  von
Orthodoren  und  Monophysiten  so  angenommene  Meinung
aber  hielt  man  nun  leider  für  einen  Vereinigungspunct  beider
  Partien,  und  Kaiser  Heraklius,  der  zu  Anfang  des  siebenten
  Jahrhunderts  mit  den  Persern  um  die  Existenz  seines
Reichs  kämpfen  mußte,  hatte  alle  Ursache,  eine  Vereinigung
zu  wünschen,  um  die  getheilten  Kräfte  seines  Reichs  bei  so
aufgehäuften  Drangsalen  zur  Gegenwehr  zu  vereinigen.
Einem  Moͤnch  zu  Alerandrien  Sophronius  kam  es  zuerst
  in  Sinn,  den  bisher  allgemein  angenommenen  Satz  als
Heterodorie  zu  bestreiten;  doch  der  einzelne  Mönch  gab  sich
bald  wieder  zufrieden.  Kaum  hatte  es  ihm  aber  geglückt,
Patriarch  von  Jerusalem  zu  werden,  so  verfluchte  er  auf  einer
  Synode  die  Lehre  von  einem  Millen,  und  erklärte  für

nothwendige  Orthodorie,  zwei  Willen  und  zwei  Wirkungen

in  Chrisio  zu  bekennen.

Man  suchte  durch  Versprechungen  eines  wechseleweisen
Stillschweigens  allen  weitern  Ausbruch  zu  verhüten;  weil
aber  solche  Privatversprechungen  wenig  nützten,  so  ließ  endlich
der  Kaiser  selbst  ein  Edict  (Ecthesin)  ergehn,  worin  zwar
die  Lehre  von  einem  Willen  gebilligt,  aber  überall  verboten
wurde,  von  einem  oder  von  zwei  Willen  zu  sprechen.  So
weit  die  Macht  des  Kaisers  reichte,  so  weit  wurde  das  Verbot
  gehalten,  aber  der  Bischof  von  Rom  Johann  IV.  welchen
  die  Partie  des  Sophronius  gewonnen  hatte,  und  der

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