203

welche  man  als  goͤttliches  Recht  forderte,  ohnedieß  zahlreich
genug  waren.  Da  Abendmahlhalten  ein  Opfer  seyn  sollte,
so  ließ  man  dieß  Opfer  Gott  durch  den  Priester  bringen,  bald
fuͤr  empfangene  Wohlthaten,  bald  um  Gott  zu  bewegen,  der
Seele  seiner  Voraͤltern  oder  der  Kinder,  die  im  Fegfeuer
schmachteten,  desto  schneller  sich  zu  erbarmen,  bald  um  Regenwetter,
  bald  um  Sonnenschein  für  die  Feldfrüchte  zu  erbitten.
Der  Priesier  ließ  sich  seit  dem  Ende  des  achten  Jahrhunderts
die  Mühe  bezahlen,  welche  er  mit  dem  häufigen  Mehhalten
  hatte,  und  da  die  Messen  schon  im  neunten  Seculum
mit  einem  mal  zu  hunderten  bestellt  wurden,  so  mußte  man
darauf  denken,  recht  viele  Messen  an  einem  Tag  lesen  zu
können.  Schade!  die  Kirchengesetze  verboten,  weiter  als  eine
zu  lesen.  Der  Klerus  erfand  sich  aber  zu  diesen  Gesetzen  die
Glosse,  nur  eine  wo  der  Kelch  getrunken  wird,  aber  missa
Ssicca  könnte  nicht  viel  unkräftiger  seyn  als  eine  ganze  Messe.
So  wurden  mehrere  Messen  den  Tag  über  von  einen  Geisilichen
  gelesen,  und  er  trank  in  einer  den  Kelch  für  alle  übrige.
  Das  Gepränge  bei  Haltung  dieses  Abendmahls  oder
dieser  Messen  wurde  denn  doch  immer  ceremonienvoller,  dem
Geisilichen  lag  daran,  der  Handlung  den  höchsten  Grad  der
Feierlichkeit  und  des  unverständlichsten  Geheimnisseszu  geben.
Man  nahm  besonders  seit  dem  Ende  des  neunten  Jahrhunderts
  nicht  mehr  bloß  gemeines  gesäuertes  Brod,  sondern  ungesäuertes,
  eigemlich  einzig  für  diesen  Endzweck  gebacken,  nach
einer  besondern  Form  zugeschnitten,  und  immer  kleiner  zugeschnitten,
  damit  ja  niemand  von  der  kostbarsten  Sache  zu
viel  empfange.

Wie  bei  der  feierlichsten  Handlung  des  öffentlichen  Gottesdiensis
  äußerliche,  in  die  Sinne  fallende,  Pracht  oft  mit
einer  recht  ungeschickten  Verschwendung  den  Werh  oder  den