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gegen  den  Bischof,  der  schon  uͤberall  verketzernde  Briefe  ausschickte,
  offenherzig  verantworten.  Allein  er  wurde  auf  der
Synode  als  Ketzer  verurtheilt,  und  an  den  Exzbischof
Hinkmar  geschickt,  zu  dessen  Sprengel  er  eigentlich  gehörte,
von  dem  er  aber  gleichfalls  aus  Privatabsichten  nichts  besseres
  zu  erwarten  hatte,  als  von  Rabanus.  Der  Rheimsische
Primas  hielt  zu  Chiersy  gleichfalls  Synode  über  ihn,  und
ließ  ihn  hier  so  lange  schlagen,  bis  er  eigenhändig  sein  Glaubensbekenntniß
  ins  Feuer  warf.  In  einem  ewigen  Gefängniß
sollte  er  seine  Verstocktheit  und  seine  Blindheit  beweinen,  und  er
blieb  auch  bis  an  sein  Ende,  ungeachtet  er  zwanzig  Jahre  lang
im  Kerker  saß,  seiner  Augustinischen  Ueberzeugung  getreu.

Wenn  Hinkmar  durch  sein  Zeitalter  entschuldigt  werden
sollte,  daß  er  einen  irrigen  Mönch  so  barbarisch  Orthodorie
lehrte:  sa  gilt  die  Eutschuldigung  doch  nur  auf  den  Fall,  wenn
Gottschalk  nach  den  Kirchengesetzen  seines  Zeitalters  wirklich
heterodor  war.  Aber  der  größte  Theil  der  damaligen  Bischbèfe
und  Theologen  war  darin  uncinig,  selbst  der  Römische  Bischof
wollte  die  Lehrsätze  des  Hinkmar  nicht  billigen.  Es  kam  bei
beiden  Partien  zu  Synodalberathschlagungen,  und  beide  Partien
  suchten  ihre  Meinung  durch  Synodalschlüsse  zu  bekräftigen.
  Der  ganze  Streit  erlöschte  wieder  in  eben  derselben
Hälfte  des  Jahrhunderts,  in  welcher  er  entstanden  war.

9.  27.
Wie  die  Gottesurtheile  mit  dem  Zustand  dieses  ganzen  Zeitalters
  zusammenhangen.

So  wenig  nun  Religionskenntnisse  unter  dem  großen
Haufen  waren,  so  allgemeine  Unwissenheit  selbst  auch  untet
der  Geisilichkeit  herrschte,  so  fand  sich  doch,  besonders  unter
dem  Volk,  ein  gewisses  dunkles  Gefühl  von  eincr  göttlicher
Vorsehung,  welche  durch  unmittelbare  Dazwischenkunften  über