200

Recht  oder  Unrecht  entscheide,  die  Tugend  rette  und  das  Laster
  bestrafe.  Schon  die  Gottesurtheile  allein  sind  der  sichersie
Beweis  hievon.  Man  verkennt  gewiß  die  ganze  Denkungsart
  dieser  Zeitalter,  wenn  man  sie  in  ihrem  ersten  Ursprung
für  einen  Betrug  der  Priesier  ansehen  will,  ob  sich  schon  Betrügerei
  sehr  bald  dabei  mag  eingemischt  haben,  da  schon  zu
Ludwig  des  Milden  Zeiten  einige  Gattungen  dieser  Gottesurtheile
  verboten  werden  mußten,  weil  man  sah,  wie  sehr  sie
dem  Betrug  ausgesetzt  waren.  Aber  selbst  dieses,  daß  man
bei  einer  solchen  Veranlassung  nur  einige  und  nicht  alle  verbot,
  beweist  genugsam,  wie  tief  diese  Gewohnheit  in  der  Denk,
ungsart  des  ganzen  Zeitalters  lag.

Nichts  ist  in  der  That  auch  dem  Genie  wenig  aufgeklärter,
  und  dabei  doch  religibser  Menschen  mehr  angemessen,  als
die  Vorsehung  bei  jedem  zweifelhaften  Vorfalle  zu  einer  unmittelbaren
  Eutscheidung  aufzurufen,  und  durch  die  Geschichten  des  alten
Testaments  mögen  manchmal  wohl  selbst  die  aufgeklärteren  für  eine
  solche  unmittelbare  Theokratie  gestimmt  worden  seyn;  die  Feicrlichkeit
  wie  solche  Gottesurtheile  angestellt  wurden,  erregte  auch
wohl  öfters,  wenn  von  Schuld  oder  Unschuld  die  Rede  war,  in  den
Gemüthern  der  Partien  solche  Empfindungen,  daß  die  Muthlosigkeit
  den  Schuldigen  verloren  machte,  und  die  Einbildungskraftdes
Unschuldigen  von  der  Zuversicht  auf  die  Hülfe  der  Vorsehung
bis  zum  Ausdauren  belebt  wurde.  Denn  haätten  die  Gottesurtheile
  gar  zu  oft  sichtbar  unrecht  entschieden,  so  müßte  ihr
Credit  bei  der  noch  dämmernden  Aufklärung  dieses  Zeitalters
früher  gefallen  seyn,  als  wirklich  geschah.  Doch  die  Unschuld
mag  bei  dieser  Art  von  Proben  glücklich  oder  unglücklich  gewesen
  seyn,  so  ist  gewiß,  daß  solche  Gottesurtheile  Beweise
der  rohen  Religiosität  eines  Volks  sind,  besonders  wenn  sie
bei  so  vielen  ganz  verschiedenen  Vorfällen  gebraucht  werden,

Spittler's  seimmtl.  Werke.  II.  Bd.  14