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als  damals  gewoͤhnlich  war.  Der  Duell  sollte  nicht  nur  ent.
scheiden,  wer  unschuldig  oder  schuldig  eines  gewissen  Verbrechens
  sey:  er  sollte  richten,  ob  die  Enkel  von  dem  Großvater
  erben  können,  oder  ob  es  Wille  der  Vorsehung  sey,  daß
sie  den  Vaters=  oder  Mutterbrüdern  weichen  sollten.  Die  wichtigsten
  wechselsweisen  Prätensionsrechte  der  Könige  wurden
meist  so  ausgemacht;  selbst  der  Krieg  war  in  den  Augen  dieses
  Zeitalters  nichts  anders  als  ein  judicium  Dei.  Noch  bis
zu  Ende  des  elften  Jahrhunderts  behielten  diese  Meinungen
ihre  volle  ziemlich  ungeschrächte  Gültigkeit.  Erst  da  nach
und  nach  die  Menschen  mehr  auf  die  Hälfte  des  Wegs  der
Aufklärung  kamen,  zu  klug  für  eine  solche  kindische  Gottessurcht
  und  zu  wenig  verständig  für  eine  recht  aufgeklärte  Religion
  waren,  da  Römisches  Recht  mit  allen  wahrgenommenen
  Bequemlichkeiten  eines  geschriebenen,  für  alle  nur  mögliche
  Fälle  besiimmenden  Rechts  in  Gang  kam,  erst  alsdann
wurden  solche  judicia  Dei  ungefähr  eben  das,  was  Auspicien
und  Augurien  zu  den  Zeiten  des  Cicero  waren.
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Geschichte  der  Religion  und  Dogmatik  im  zehnten  Jahrhundert.
Nach  allen  diesen  bisherigen  Bemerkungen  entwickelte  sich
Religion  und  Theologie  des  zehuren  Jahrhunderts,  wenn  man
anders  Entwicklung  heißen  kann,  was  bloß  Vermengung  der
Volksmeinungen  mit  dem  Christenthum  war.  Bei  dem  traurigen
  dußern  Zustand  der  Kirche  war  es  nicht  möglich,  daß
irgend  einige  Versuche  einer  genauern  Bestimmung  gewisser
Lehren  gemacht  werden  konnten.  Vor  Ketzereien  war  man
deßwegen  auch  sicher,  wenigstens  vor  solchen,  die  gleich  damals
  Bewegung  gemacht  hätten,  denn  was  man  auch  von
dieser  Art  in  der  Geschichte  bemerkt,  ist  immer  bloß  Sache
einzelner  unwissender  Menschen,  die  nicht  eigentlich  wußten,